Weiden in der Oberpfalz
22.06.2026 - 19:57 Uhr

Unerwartete Wendung im Millionenerbe-Prozess am Montag

Eigentlich sollte am achten Verhandlungstag vor dem Landgericht Weiden ein Urteil im Millionenerbe-Prozess fallen. Am Ende kam es zu einer Wendung, mit der zu Beginn des Montags niemand gerechnet hatte.

Am Montag gab es im Prozess zu einem Millionenerbe unerwartet kein Urteil. Stattdessen wurde die Verhandlung ausgesetzt. Archivbild: jak
Am Montag gab es im Prozess zu einem Millionenerbe unerwartet kein Urteil. Stattdessen wurde die Verhandlung ausgesetzt.

Seit April 2026 verhandelt das Landgericht Weiden den sogenannten Millionenerbe-Prozess. Ursprünglich war das Verfahren auf drei Verhandlungstage angesetzt. Am Montagabend und damit am achten Prozesstag nahm der Fall jedoch eine überraschende Wendung.

Der 61-jährige Angeklagte muss sich wegen Urkundenfälschung, versuchten Betrugs und falscher eidesstattlicher Versicherung verantworten. Laut Anklage soll er ein Testament und einen Abschiedsbrief im Namen seiner verstorbenen Lebensgefährtin gefälscht haben, um deren Vermögen in Höhe von rund drei Millionen Euro allein zu erben.

Nachdem Wahlverteidiger Adam Zurawel erklärt hatte, keine weiteren Zeugen hören zu wollen, hatte die Kammer am Freitag angekündigt, am achten Verhandlungstag ein Urteil fällen zu wollen. Doch dazu kam es am Montag nicht. Zwar stellte Zurawel 25 weitere Anträge, für die überraschende Wende sorgte jedoch Pflichtverteidiger Dominic Kriegel – der sonst größtenteils als stiller Beobachter agierte.

Kriegel beantragte, ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit seines Mandanten einzuholen. Diesem Antrag gab die Kammer statt. Nach Einschätzung des Gerichts sei Kriegels Argumentation verständlich und sinnvoll. Gegen 18.30 Uhr folgte die Konsequenz: Die Hauptverhandlung muss komplett neu aufgerollt werden.

Da die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens mehrere Wochen in Anspruch nimmt und ein Strafverfahren nur für begrenzte Zeit unterbrochen werden darf, ist eine Fortsetzung des laufenden Prozesses nicht möglich. Das Verfahren muss daher nach der Erstellung des psychiatrischen Gutachtens von vorne beginnen – einschließlich der erneuten Vernehmung sämtlicher Zeugen.

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