Die Frage lautete: Wie kann es sein, dass ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung nach einer Reihe von Jahren noch immer nicht abgeurteilt ist? Der Schwandorfer Amtsrichter Hans-Christopher Theißen, dem die Akten erst heuer auf den Tisch kamen, konnte sie nicht beantworten. Fest aber stand: In der Vergangenheit hatte es ergebnislos zwei Verhandlungen in dieser Sache gegeben.
Richter Theißen suchte einen raschen Weg zur Entscheidung. Er empfahl der heute 29-jährigen Angeklagten aus Regensburg, ein Geständnis abzulegen, und signalisierte dafür eine Bewährungsstrafe zwischen sechs und acht Monaten. Die Mutter zweier Kinder schilderte daraufhin, was am 26. Februar 2015 vor einer Nabburger Diskothek geschehen war.
Mehrere Frauen waren seinerzeit eher grundlos in eine Rangelei geraten. Man zog sich an den Haaren, wurde ausfällig. Dann nahm die damals 25-Jährige ihre in der Hand gehaltene Zigarette und drückte die Glut auf der Stirn einer Kontrahentin aus. Das Opfer trug eine Brandwunde zweiten Grades davon und hatte nahezu ein Jahr lang zu tun, bis die Wunde narbenlos abgeheilt war. "Das ging wirklich entschieden zu weit", hörte Richter Theißen nun von der damals 20 Jahre alten Frau.
Die Täterin ("Ich kannte die andere gar nicht") entschuldigte sich und hielt ihre brutale Vorgehensweise für einen "krassen Fehler". Staatsanwalt Wolfgang Doblinger beantragte dafür acht Monate Haft mit Bewährung, Verteidigerin Selina Moser (Amberg) hielt sechs Monate für ausreichend. Der Richter verhängte sieben Monate mit Bewährung und verzichtete auf zusätzliche Auflagen. "So etwas macht man nicht", befand Hans-Christopher Theißen und fügte hinzu: "Das war eine sehr schmerzhafte Geschichte."













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.