Schwandorf
30.07.2018 - 15:05 Uhr

Wer drängelt auf der Autobahn?

Drängler auf der Autobahn sorgen nahezu regelmäßig für gerichtliche Nachspiele. Oft sind dabei die Beweise recht eindeutig. Doch diesmal musste abgewogen werden: Entweder umfangreiche Nachermittlungen oder eine Lösung ohne Urteil.

Der 55-jährige Regensburger, den man auf die Anklagebank geholt hatte, sagte schlicht: "Ich saß nicht am Steuer". Staatsanwalt Oliver Wagner warf ihm vor, auf der A 93 quasi als Drängler hinter dem Wagen einer Frau hergefahren zu sein und über eine Strecke von zwei Kilometern hinweg die Lichthupe zum Zeichen seines Unmuts betätigt zu haben. Und dann, so der Anklagevertreter, habe der Beschuldigte auch noch rechts überholt.

Die Identität des Fahrzeuges war klar. Schwierig zu klären aber schien die Frage, wer nun jener Mann war, der die versuchte Nötigung beging. Als Richter Thomas Heydn in den Unterlagen blätterte, wurde deutlich, dass gegen den 55-Jährigen auch andernorts schon polizeiliche Ermittlungen wegen "rüder Fahrweise" gelaufen waren. Doch das konnte nur ein Anhaltspunkt sein. Zur Beweisführung reichte es nicht aus. Der 55-Jährige zählte eine Reihe von Personen auf, die gelegentlich sein Auto benutzen. Zum Beispiel zwei Söhne und mehrere enge Freunde. Musste man sie im Rahmen umfangreicher Nachermittlungen vernehmen? Staatsanwalt Oliver Wagner hatte einen anderen Vorschlag: "Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage". Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt stimmte der 55-Jährige zu und zahlt nun 1500 Euro an die "Welthungerhilfe". Zurück blieb die Frage, warum er das letztlich tat. Denn an sich hatte der Regensburger ja behauptet: "Ich war das nicht."

 
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