Was genau ist in den beiden Wochen Ende März 2020 in der Wohnung zweier Eheleute passiert? "Da ist etwas geschehen, die Frau war schlecht beieinander", berichtet ein jungen Polizeibeamter als Zeuge vor Strafrichterin Jennifer Jäger. Vor ihr sitzt am Amtsgericht ein 53-Jähriger als Angeklagter, er soll seine Frau verprügelt haben. Mindestens wohl ein Faustschlag gegen den Kopf steht im Raum.
Was genau der Frau geschehen ist, das lässt sich zunächst vor Gericht nicht klären. Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Ehefrau hat sich schriftlich an die Richterin gewandt und klargestellt, dass sie ihre Anzeige zurückziehen will. In den Zeilen in Suchmaschinen-übersetztem Deutsch ist von einem länger zurückliegenden, ungerechten Urteil gegen ihren Mann die Rede. Zur fraglichen Zeit im März sei er depressiv gewesen, wegen seiner beruflichen Situation, außerdem sei er kurz vorher operiert worden. Seinen Frust hat er wohl in Alkohol ertränkt. Kurz: Am besten vergessen, die ganze Sache. Man verträgt sich wieder.
So leicht wird das nicht werden. Die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung festgestellt. Der junge Polizeibeamte spricht von zwei "blauen Augen", die die Frau davongetragen habe. Auf Bildern, die bei der Vernehmung der Ehefrau entstanden sind, sind weitere Verletzungen dokumentiert.
Die Frau hatte sich in ihrer Not an eine Freundin gewandt, über einen weiteren Umweg wurde die Polizei alarmiert. Das Opfer wartete vor dem Haus mit der Freundin auf die Beamten, kam dann zunächst bei der Bekannten unter. "Sie hat gesagt, ihr Mann sei aggressiv und betrunken", erläuterte der junge Polizist. Außerdem war möglichweise sogar ein Messer im Spiel. Die Polizei verzichtete zunächst darauf, in die Wohnung einzudringen. Am Tag nach der Tat begleiteten sie das Opfer in die Wohnung. Der Mann versteckte sich in einem Schrank. "Für die Zeit um 11 Uhr vormittags war er ganz erheblich alkoholisiert," erinnert sich der Beamte. Der Alkomat zeigte knapp ein Promille.
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Die Ehefrau erreichte sogar ein gerichtliches Kontaktverbot gegen ihren Mann, für die Dauer eines halben Jahres wurde ihr allein die gemeinsame Wohnung zugesprochen. Bei der Polizei hat die Ehefrau noch ausgesagt, die Ergebnisse sind aber juristisch nicht verwertbar, nachdem sie ihr Zeugnisverweigerungsrecht nutzte. Nun wird die Freundin als Zeugin geladen. Sie soll Aufklärung bringen, ob und wie oft der 53-Jährige möglicherweise seine Frau geschlagen hat. Die Verhandlung wird in den nächsten Tagen fortgesetzt.













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