Er musste zwei Jahre Haft in einer fränkischen Haftanstalt absitzen und bekam wegen guter Führung nach einiger Zeit den sogenannten Freigang. Das bedeutete: Tagsüber draußen, nachts im Gefängnis. Diese Lockerung hat ein 29-Jähriger aus dem Kreis Schwandorf ausgenutzt und sich wegen Fahrens ohne Führerschein drei weitere Monate hinter Gittern eingehandelt.
Der Mann saß erstmals eine Freiheitsstrafe ab und bekam die Gunst des Freigangs. Was dann passierte, beschäftigte jetzt die Amberger Amtsrichterin Sonja Tofolini. Dem 29-Jährigen war mitgeteilt worden, dass seine im östlichen Landkreis Schwandorf wohnende Mutter schwer erkrankt sei. Also lieh er sich das Auto eines Freundes und wollte die Frau spontan besuchen.
Die Tour, insgesamt mehrere Tage dauernd, ging nach dem Krankenbesuch weiter. Sie führte auch in den Raum Burglengenfeld, wo der 29-Jährige noch eine familiäre Angelegenheit zu regeln gedachte. Sein Pech dabei: Als der Wagen an einer Tankstelle stand, setzten Polizeibeamte zu einer Überprüfung an und stellten fest, dass gegen den Fahrer eine Haftanordnung bestand. Sie war unterdessen von der Justizbehörde ausgelöst worden.
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Die Reise mit dem geliehenen Auto von Franken in die Oberpfalz war im Grund genommen nicht unter Strafe gestellt. Darum ging es dann auch nur am Rande bei dem Prozess vor dem Amberger Amtsgericht. Bei der Kontrolle aber hatte sich ergeben, dass der 29-jährige keinen Führerschein besaß. Ein Delikt also, das geahndet werden musste. Ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung verlangte Staatsanwältin Barbara Tutsch in ihrem Plädoyer. Das hielt Verteidiger Jörg Jendricke (Amberg) für überzogen. Zumal deswegen, wie er der Richterin zu verstehen gab, weil sein Mandant nach der Haftentlassung eine Drogenentzugstherapie antreten und dies möglichst rasch tun wolle. "Sie hätten nicht fahren dürfen", sagte die Vorsitzende und verhängte drei Monate Haft zum Absitzen. Der Angeklagte nickte verständnisvoll mit dem Kopf und akzeptierte das Urteil nach Rücksprache mit seinem Verteidiger. Auch die Staatsanwältin war einverstanden. So kam es, dass die Entscheidung sofort rechtskräftig wurde und der 29-Jährige seinen Gefängnisaufenthalt um ein Vierteljahr verlängern muss.













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