Im Raum Schwandorf traten in den vergangenen Tagen wiederholt angebliche Gerichtsvollzieher auf, die den Namen "echter" Gerichtsvollzieher benutzten, teilt die Polizeiinspektion Schwandorf in ihrem Pressebericht mit.
Sollten die Opfer Zweifel an der Echtheit der Gerichtsvollzieher haben, werden sie aufgefordert, beim Amtsgericht anzurufen und zu erfragen, ob die Personalien des Gerichtsvollziehers bei ihnen gelistet sind. Da die Täter vorab Namen von tatsächlichen Gerichtsvollziehern auf der Internetseiten der Amtsgerichte recherchieren, wird diese Anfrage folglich bestätigt. Von der Polizeiinspektion Schwandorf wurden jeweils Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.
In Abstimmung mit dem Amtsgericht Schwandorf wird von der Polizei empfohlen, "sensibel zu sein". Der erste Kontakt eines Gerichtsvollziehers mit einem Schuldner erfolgt nicht über das Telefon. Der Gerichtsvollzieher erscheint zunächst immer persönlich. Sollte der Schuldner nicht angetroffen werden, wird ein Schreiben mit einem neuem Termin oder eine Ladung zum Amtsgericht hinterlassen. Des weiteren weisen sich Gerichtsvollzieher mit einem Dienstausweis aus. Zu jedem Vorgang eines Gerichtsvollzieher besteht zudem ein gerichtliches Aktenzeichen. Dies sollte ebenfalls erfragt werden und bei Zweifeln über die Echtheit zusammen mit dem Namen des Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht überprüft werden lassen.
Abschließend wird von der Polizei noch der Hinweis gegeben, dass die Gerichtsvollzieher ausschließlich inländische Konten besitzen und keine Aufforderung zur Überweisung mittels Drittanbieter aussprechen.















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