Zur Herbstversammlung des Bayerischen Gemeindetags im Kreisverband Schwandorf begrüßte der Kreis- und Bezirksvorsitzende Bürgermeister Martin Birner zahlreiche Bürgermeister aus dem Landkreis Schwandorf im Verwaltungsgebäude des Müllkraftwerks Schwandorf. Erstes Schwerpunktthema war die Feuerbeschau, die Kommunen durchführen sollen, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Direktor Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag erklärte laut einer Mitteilung dazu, dass sich Feuerbeschau laut Verordnung auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten und sonstige Anlagen und Gegenstände erstreckt, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.
Auch wenn die Gemeinden laut Verordnung „nach pflichtgemäßem Ermessen“ über die Durchführung einer Feuerbeschau entscheiden können, empfiehlt Schober, sich regelmäßig Gedanken darüber zu machen, ob und in welchen Gebäuden eine Feuerbeschau nötig sein könnte und dies auch zu dokumentieren. Auf jeden Fall sei eine Feuerbeschau durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen. Wie mit diesem Thema konkret vor Ort umgegangen werden kann, erörterte Dipl.-Ing. Thomas Strauß von der Stadt Schwandorf. Auch er rief dazu auf, diese Aufgabe nicht zu unterschätzen und sich in regelmäßigen Abständen darüber Gedanken zu machen.
Über die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sprach der Ärztliche Direktor des Klinikums Amberg, Dr. Harald Hollnberger. Er machte deutlich, dass an Krankenhäusern in der Ausbildung Fachärzte für Allgemeinmedizin mit anderen Fachärzten konkurrieren. Im Zuge der Krankenhausreform mit weiteren Spezialisierungen und Qualitätsanforderungen werde sich diese Konkurrenz in der Ausbildung noch verschärfen.
Sein Alternativvorschlag: Das Klinikum St. Marien schafft fünf eigene Stellen für angehende Allgemeinärzte. Diese müssen jedoch zu 100 Prozent finanziert werden. Die Mediziner verpflichten sich im Gegenzug, in der Region zu praktizieren, sei es selbstständig, sei es angestellt. Dr. Harald Hollnberger will diese Testphase auf sieben bis acht Jahre anlegen.
Grundsätzlich ist für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung – auch auf dem Land – die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) zuständig. „Der Gesetzgeber hat der Ärztlichen Selbstverwaltung – also den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung übertragen“, heißt es dazu auf der Homepage der KVB.
Die anwesenden Gemeindevertreter vertraten einheitlich die Meinung, dass die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen zu einer Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten gemacht werden müsse, heißt es in der Mitteilung weiter. Dazu sollten sich das Gesundheitsministerium, die KVB zusammen mit der Krankenhausgesellschaft und den Kassen an einen Tisch setzen und gemeinsam darüber beraten, wie die Struktur der medizinischen Versorgung auf dem Land zukunftsfähig gemacht werden kann.
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