Flucht auf schwerem Motorrad: 22-Jähriger muss sich vor Schwandorfer Amtsgericht verantworten

Schwandorf
15.03.2023 - 09:47 Uhr
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Ein Motorradfahrer lieferte sich im April 2021 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei durch das Schwandorfer Lindenviertel. Warum er vor der Kontrolle floh, wird bei der Verhandlung gegen ihn vor dem Amtsgericht klar.

Ein 22-Jähriger flüchtete in Schwandorf vor einer Polizeikontrolle. Die Gründe dafür wurden bei einem Prozess gegen ihn deutlich.

Die Gutenbergstraße in der Großen Kreisstadt ist bei der Polizei als "Rennstrecke" junger Leute bekannt. Es ist also kein Zufall, dass Schwandorfer Beamte an einem Abend Ende April 2021 die Straße im Industriegebiet überwachen. Ein Motorradfahrer fällt auf, weil er mit rund 80 Sachen unterwegs ist. Bei einem nahegelegenen Schnellrestaurant soll er kontrolliert werden. Doch der heute 22-Jährige flieht, liefert sich eine (letztlich vergebliche) Verfolgungsjagd mit der Polizei durch das Lindenviertel. Gleich zwei Gründe für die Flucht legte nun Staatsanwältin Teresa Steiner-Pirzer in einer Anklage gegen den jungen Mann vor dem Amtsgericht Schwandorf auf den Tisch.

Denn es stellte sich heraus: Der 22-Jährige aus dem östlichen Landkreis Schwandorf hatte zwar einen Motorradführerschein – allerdings nicht für die schwere "Honda" mit knapp 100 PS, mit der er unterwegs war. Und, was letztlich im Prozess vor Jugendrichterin Jennifer Jäger schwerer wog: Auf dem Smartphone, das die Polizei bei der Kontrolle bei dem jungen Mann sichergestellt hatte, fanden sich Videos und Bilder mit kinder- und jungendpornografischen Darstellungen.

Die rasante Flucht durch das Lindenviertel hatte die Staatsanwaltschaft als "verbotenes Straßenrennen" angeklagt. Denn es ist zwar straffrei, vor einer Kontrolle Reißaus zu nehmen – wer allerdings im Straßenverkehr dabei andere Menschen oder Sachen gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen. Letztlich wurde dieser Anklagepunkt nach einem ausführlichen Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidigung eingestellt. Noch ein weiterer Mann kam hier ins Spiel: Ihm gehört das Motorrad, mit dem der 22-Jährige unterwegs war. Die Maschine ist seither sichergestellt, die endgültige Einziehung stand im Raum. Auch diesen Antrag zog Steiner-Pirzer zurück, im Gegenzug verzichtete der Halter auf eine Entschädigung. Er war in einem vorherigen Verfahren wegen des "Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" verurteilt worden. Nun bekommt er seine Maschine wieder.

Richterin Jäger hatte das Rechtsgespräch angeregt, weil ein "verbotenes Straßenrennen" wohl nur durch ein aufwändiges Gutachten hätte bewiesen oder widerlegt werden können. Der relativ neue Paragraf im Strafgesetzbuch erweist sich in der Praxis als ziemlich unbestimmt, die Beweisführung gilt unter Juristen als schwierig. Außerdem, so das Gericht, falle die mögliche Strafe für ein Rennen gegenüber den weiteren Anklagepunkten nicht sehr ins Gewicht. Letztlich schlug das Gericht dem 22-Jährigen einen Deal vor: Gegen ein Geständnis, was das Fahren ohne Fahrerlaubnis und den Besitz der pornografischen Dateien angeht, wurde ihm als Ahndung eine Geldauflage zwischen 2400 und 2800 Euro zugesichert. Nach dem Jugendrecht – das deshalb, weil sich der heute 22-Jährige die Bilder und Videos wohl schon vor vier bis fünf Jahren heruntergeladen und seitdem auf dem Handy gespeichert hatte.

Verteidiger Oliver Schmidl gab für den 22-Jährigen schließlich eine Erklärung ab, in der die Anklagepunkte eingeräumt wurden. "Es tut mir leid", äußerte der junge Mann in seinem "letzten Wort". Staatsanwältin Steiner-Pirzer plädierte schließlich auf eine Geldauflage von 2500 Euro, was etwas mehr als einem Monatslohn des 22-Jährigen entspricht. Dem schloss sich die Verteidigung an. Richterin Jäger folgte dem in ihrem Urteil. Das Geld geht an den Kinderschutzbund Amberg-Sulzbach. Sie gab dem 22-Jährigen auch seinen Führerschein zurück. Der war im April 2021, also vor knapp zwei Jahren, bei der Kontrolle sichergestellt worden.

 
 

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