Sexting - so nennt es sich, wenn jemand per Smartphone Nacktbilder von sich verschickt. Das hat im November 2018 ein damals 18-Jähriger gemacht. Das Problem: Weil er laut Anklage ein Foto seines besten Stücks an eine 14-Jährige über ein soziales Netzwerk sendete, musste er sich nun vor dem Gericht in Schwandorf verantworten. Es wurde ihm zur Last gelegt, dass er pornografische Schriften an eine Minderjährige verbreitet hat. Bevor der Fall unter dem Vorsitz von Richterin Petra Froschauer von Grund auf aufgerollt werden konnte, war er allerdings schon wieder vorbei. Nach dem Verlesen der Anklageschrift wies Froschauer den heute 19-jährigen Angeklagten darauf hin, dass er bereits vor einigen Wochen ein Schreiben bekommen hat. Darin stand, dass die Anklage fallen gelassen wird, wenn sich der junge Mann mit der Einziehung und Vernichtung seines Smartphones einverstanden erklärt. Der Angeklagte kannte das Schreiben nach eigener Aussage jedoch nicht. Vor Gericht wurde ihm jedoch dasselbe noch einmal Angebot gemacht. Der 19-Jährige willigte ein, die Anklage wurde fallen gelassen. Die geladenen Zeugen - darunter auch das Mädchen, das das Nacktfoto bekommen haben soll - schickte die Richterin wieder nach Hause.
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