Schwandorf
04.11.2019 - 16:05 Uhr

Mit einem Fuß bereits im Gefängnis

Nach einem Drogenfund droht einem 22-Jährigen der Widerruf der laufenden Bewährung. Doch die Richterin zeigt sich gnädig.

Die Richterin ist überzeugt: Der Angeklagte hat eine Chance zur Bewährung verdient. Bild: Volker Hartmann/dpa
Die Richterin ist überzeugt: Der Angeklagte hat eine Chance zur Bewährung verdient.

Es war ein ganz schmaler Grat, auf dem sich der 22-Jährige befand. Unter offener Bewährung auf der Anklagebank und eigentlich nur ein paar Schritte vom Gefängnis entfernt. Doch hinter Gitter muss der junge Mann nun doch nicht.

Oberviechtacher Streifenpolizisten hatten den Arbeiter kontrolliert und dabei einen kleinen Brocken Rauschgift in dessen Jackentasche gefunden. Der nur knapp zwei Gramm wiegende Krümel enthielt den Ecstasy-Wirkstoff und er passte zur Drogenvergangenheit des Mannes. "Doch Rauschgift ist endgültig vorbei", sagte der 22-Jährige jetzt zur Schwandorfer Amtsrichterin Bösl.

Die Kontrolle war heuer im März. Damals, so der Angeklagte, sei "das Zeug" bereits ein halbes Jahr in seiner Jacke gelegen. "Ich wollte es eigentlich entsorgen", hörte die Vorsitzende. Ein Relikt also aus seiner von der Sucht abhängigen Vergangenheit. Nur noch vorhanden aus Vergesslichkeit bei einem Mann, der eigenen Angaben zufolge längst Fuß gefasst hat in einem normalen Alltag. Mit fester Arbeitsstelle, enger Bindung an die Familie und gesichertem Einkommen.

Die Richterin blätterte in den Unterlagen und fand eine Reihe von Vorstrafen. Eine ragte heraus: räuberischer Diebstahl in einer oberbayerischen Diskothek. Von einem Bediensteten dabei ertappt, als im Büro des Lokals erst die Tür eingetreten und dann Geld entwendet wurde. Der Täter schlug massiv zu und brachte seinem Opfer heftige Gesichtsverletzungen bei. Dafür setzte es 16 Monate mit Bewährung.

Keine leichte Entscheidung für die Vorsitzende. Sie stand vor der Wahl: Hart durchgreifen, eine Haftstrafe verhängen und dabei für den Widerruf der Bewährung zu sorgen. Das hätte dem Mann, der eben erst stabile Wurzeln zu schlagen begonnen hatte, einen Stolperstein in seiner Existenz beschert.

Die Richterin entschied anders. Sie verhängte 50 Tagessätze zu je 45 Euro (2250 Euro) und entsprach damit den Antrag der Staatsanwaltschaft.

Verteidiger Josef Simbeck hatte sich für eine noch niedrigere Geldbuße stark gemacht. Kurz bevor er ging, bekam der 22-Jährige mit auf den Weg: "Das ist Ihre letzte Chance. Eine weitere wird es nicht geben." Die Entscheidung des Gerichts wurde am Ende auch sofort akzeptiert.

 
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