Der 36-Jährige war im August schon einmal zum Prozess geladen. Doch damals glänzte er durch Abwesenheit. Deswegen ließ ihn der Schwandorfer Amtsrichter Thomas Heydn jetzt durch die Polizei vorführen.
Gleich danach verkürzte der Ex-Postzusteller die Verhandlung durch ein umfangreiches Geständnis. Das brachte ihm Pluspunkte beim Urteil ein. In der Anklageschrift von Staatsanwalt Wolfgang Doblinger stand, dass der ehemalige Postbedienstete bei seinen Touren durch den Landkreis Schwandorf in 21 Fällen Pakete auslieferte und die Nachnahmegebühren dafür an den Haustüren kassierte.
Zwischen Februar und Mai 2017 brachte er damit rund 2500 Euro in seine eigene Kasse. Manchmal handelte es sich dabei 50 Euro, oft waren es aber auch dreistellige Summen. Dass diese Fehlbeträge, die eigentlich in einen Tresor der Deutschen Post hätten geworfen werden müssen, dem Arbeitgeber über die Monate hinweg nicht auffielen, wunderte nun Amtsrichter Thomas Heydn bei der Verhandlung gegen den 36-Jährigen.
Drei Vorstrafen
Dass finanzielle Engpässe der Grund für die illegale Gehaltsaufbesserung des 36-Jährigen waren, erfuhr der Vorsitzende. Er hörte ferner von einer neuen Arbeitsstelle, die der Mann nach seiner fristlosen Kündigung durch die Deutsche Post gefunden hat. Erstaunlich war, dass der Angeklagte trotz dreier Vorstrafen, die vornehmlich wegen Vermögendelikten ergangen waren, eine Anstellung als Vertrauensperson erhalten hatte, die Geldbeträge einkassieren durfte.
Bewährung und Geldstrafe
Was zur Debatte standen, waren 21 Fälle der veruntreuenden Unterschlagung. Angesichts des Geständnisses plädierte Staatsanwalt Wolfgang Doblinger dafür, dem 36-Jährigen eine einjährige Haftstrafe mit Bewährung zu geben. Der Anklagevertreter verlangte außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. In seinem Urteil orientierte sich Richter Thomas Heydn an der Forderung des Staatsanwaltes. Er setzte jedoch hinzu: "Den noch nicht beglichenen Finanzschaden müssen Sie der Post bezahlen."












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