Schwarzarbeit, zu wenig oder gar kein Lohn, und das in 100 Fällen: Das wirft die Staatsanwaltschaft einem heute 23-Jährigen aus dem Landkreis vor. Schon als 18-Jähriger war er Geschäftsführer eines Transportunternehmens - offenbar als Strohmann.
Staatsanwältin Verena Lukas musste die 100 einzelnen Fälle in ihrer Anklage nicht aufzählen - der Vorwurf bleibt: Über 111000 Euro an Sozialbeiträgen soll das inzwischen insolvente Logistik-Unternehmen aus dem Osten des Landkreises Schwandorf nicht abgeführt haben. Geschäftsführer war der heute 23-Jährige.
Aber wohl nur auf dem Papier. Das zu ergründen, ist seit Dienstag Aufgabe des Jugendschöffengerichts unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Petra Froschauer. Der Angeklagte, zur Tatzeit gerade 18 Jahre alt, schweigt. In seiner Aussage vor dem ermittelnden Zollbeamten hatte er dargelegt, dass er die Aufgabe des Geschäftsführers auf Bitten seines Bruders pro forma übernommen hatte. Der hatte gerade eine Firma in die Pleite gefahren.
Keine Unterlagen
Der Zoll und der Betriebsprüfer der Rentenversicherung, die das Logistikunternehmen unter die Lupe nahmen, hatten eine schwierige Aufgabe vor sich: Firmenunterlagen gab es offenbar so gut wie keine. Zahlreiche Mitarbeiter wurden vernommen. Eine von ihnen hatte Anzeige erstattet, weil er seinen Lohn nicht bekommen hatte. Der wurde anscheinend ohnehin eher unregelmäßig und wenn, dann in bar ausbezahlt. Das übernahm offenbar der großer Bruder, der als Prokurist das Geschäft wohl in weiten Teilen tatsächlich geführt hat.
In der Vernehmung beim Zoll sagte der 23-Jährige, er sei bei der Gründung im Dezember 2015 blauäugig gewesen, habe sich gutgläubig als Geschäftsführer auf Bitten des Bruders zur Verfügung gestellt. Auch im Vertrauen darauf, dass sein Bruder ein ehrliches Geschäft aufziehen würde, für Möbeltransport und -montage. Selbst nach der Pleite eines ersten Unternehmens seines Bruders habe er geglaubt, der habe eine "zweite Chance" verdient.
Geld- oder Haftstrafe drohen
Ob der 23-Jährige tatsächlich Aufgaben eines Geschäftsführers übernommen hat, scheint nach dem ersten Verhandlungstag unklar. Er hatte pro Monat rund 1300 Euro als Gehalt bezogen und war offensichtlich nicht einmal selbst ordnungsgemäß als Mitarbeiter gemeldet. Wo die nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträge geblieben sind, ist bislang unklar. Auch das nun betroffene Unternehmen ist insolvent, seit März 2017. Ob seine Blauäugigkeit den 23-Jährigen vor Strafe schützt, liegt auch an den Aussagen einiger Mitarbeiter, die nun als Zeugen gehört werden sollen. Der Mehrzahl der Beschäftigten war wohl klar, dass der ältere Bruder der eigentliche Chef des Ladens war. Trotzdem soll der 23-Järhige als Geschäftsführer möglicherweise Arbeitsverträge unterschrieben haben. Das gilt es nun zu klären.
Dem Angeklagten droht wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren, im besonders schweren Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der besonders schwere Fall liegt unter anderem vor, wenn der Täter "aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Beiträge vorenthält". Das regelt der Paragraf 266a des Strafgesetzbuchs.















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