In München gibt es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bayernweit ermittelt, wenn es um vom Gesetz her untersagte Dopingpräparate geht. Von dort war eigens eine Anklagevertreterin nach Schwandorf angereist. Hinzu kamen zwei Beamte der Zollfahndung, die darüber berichten sollten, was sie bei einer Aktion im südlichen Landkreis Schwandorf vorfanden. Die Hauptperson fehlte allerdings. Der Beschuldigte hatte zwar zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl über 50 Tagessätze Geldbuße eingelegt, blieb dann aber der Verhandlung fern. Im Vorfeld hatte er der Richterin noch wissen lassen, er wolle sich gern "außergerichtlich einigen". Doch in einem Strafverfahren ist eine solche Lösung unmöglich. Amtsrichterin Franziska Bücherl wartete eine Viertelstunde. Dann verwarf sie den Einspruch kostenpflichtig. Damit ist dieser Fall "illegale Dopingmittel" für die Justiz erledigt.
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
      
  
  
  
  
  Meistgelesene Artikel
      
  
  
 Zum Fortsetzen bitteE-Mail eingeben
Sie sind bereits eingeloggt.
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.












Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.