Schwandorf
23.06.2019 - 10:40 Uhr

Geldbuße wegen verbotener Dopingmittel

Die Richterin hatte zwei Verhandlungsstunden festgesetzt. Für einen Tatbestand, der äußerst selten auf dem Sitzungsaushang steht: Besitz verbotener Dopingmittel. Doch um was es genau ging, wird nur skizzenhaft deutlich.

In München gibt es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bayernweit ermittelt, wenn es um vom Gesetz her untersagte Dopingpräparate geht. Von dort war eigens eine Anklagevertreterin nach Schwandorf angereist. Hinzu kamen zwei Beamte der Zollfahndung, die darüber berichten sollten, was sie bei einer Aktion im südlichen Landkreis Schwandorf vorfanden. Die Hauptperson fehlte allerdings. Der Beschuldigte hatte zwar zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl über 50 Tagessätze Geldbuße eingelegt, blieb dann aber der Verhandlung fern. Im Vorfeld hatte er der Richterin noch wissen lassen, er wolle sich gern "außergerichtlich einigen". Doch in einem Strafverfahren ist eine solche Lösung unmöglich. Amtsrichterin Franziska Bücherl wartete eine Viertelstunde. Dann verwarf sie den Einspruch kostenpflichtig. Damit ist dieser Fall "illegale Dopingmittel" für die Justiz erledigt.

 
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