Der Richter musste erst nachlesen. Denn für ihn erhob sich die Frage: Muss ein Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben werden, wenn der Angeklagte positiv auf Corona getestet wurde?
Das Verfahren konnte stattfinden. Denn der Anwalt des Beschuldigten war da und hatte eine Vollmacht seines sich in Quarantäne befindlichen Mandanten dabei. Das genügte. "Wir können verhandeln", befand Amtsrichter Peter Jung und sah die Interessen eines aus dem östlichen Landkreis stammenden 25-Jährigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, durch den Verteidiger ausreichend vertreten.
Es ging um eine Körperverletzung, die sich vor nahezu eineinhalb Jahren auf der Hauptstraße in Neunburg vorm Wald zugetragen hatte. Vor einem Lokal hielten sich damals weit nach Mitternacht mehrere Personen auf. Unter ihnen war ein 21-Jähriger, der auf einer Mauer saß, die nach hinten steil abfiel.
Der junge Mann rauchte nichtsahnend eine Zigarette, als ihn plötzlich und völlig unerwartet ein Faustschlag ins Gesicht traf. Er wäre wohl rücklings abgestürzt, wenn ihn nicht Freunde rasch gehalten hätten. Der Täter, ein 25-Jähriger, war zufällig vorüber gekommen und hatte - so zumindest sah es das Opfer der Attacke - einen alten Streit wegen Drogen begleichen wollen.
Der Anwalt des Täters sah viele Ungereimtheiten beim Hergang des Vorfalls. Zum Schluss regte er an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen oder seinen wegen einer Corona-Infektion nicht am Prozess teilnehmenden Mandanten freizusprechen.
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Richter Jung glaubte dem Opfer und stützte sich ferner auf die Aussagen von Zeugen, die den rüden Angriff beobachtet hatten. Er verhängte eine Geldstrafe von 2000 Euro und hielt dem Verteidiger entgegen, es sei letztlich egal, ob nun mit der linken oder der rechten Faust zugehauen wurde. Ein blaues Auge habe der Schlag allemal hinterlassen. Allerdings blieb Jung unter dem Antrag des Staatsanwalts. Der Anklagevertreter hatte 2700 Euro Geldstrafe verlangt.













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