Geldstrafe nach Pöbelei gegen Schwandorfer Kommunalpolitiker

Schwandorf
13.03.2023 - 17:08 Uhr
OnetzPlus

Ein Unternehmer (53) taucht vor einem Haus in Schwandorf auf und beschimpft den Bewohner. Auch zu einem Steinwurf kommt es. Nun landet der Fall vor Gericht.

Wegen Beleidigung und Sachbeschädigung gerät ein Unternehmer mit dem Strafgesetz in Konflikt.

Der Mann ist akademisch gebildet. Er besitzt ein Unternehmen, hat Angestellte, geht mit Aufträgen in Millionenhöhe um. Die dunkle Seite des 53-jährigen Familienvaters ist: Wenn er sich betrinkt, kommt es zu Straftaten. Manche davon sind von völlig abstruser Art. Vor der Schwandorfer Amtsrichterin Christina Richter wurde ein Fall verhandelt, der in die Raritätenkiste bayerischer Justiz gehört. Da saß neben Anwalt Richard Wagner (Schwandorf) ein Mann, der vor seinem Prozess die Flucht nach vorne angetreten hatte. Die Richterin erfuhr: Er war inzwischen etliche Wochen auf freiwilliger Basis in der Psychiatrie, hat mit dem Alkoholkonsum aufgehört und sich bei dem ihm bis zum Übergriff nicht näher bekannten Schwandorfer entschuldigt.

Es war kurz nach 21 Uhr am 5. Juni letzten Jahres, als der selbstständige Unternehmer vor dem Schwandorfer Haus eines in der kommunalen Politikszene nicht ganz unbekannten Mannes erschien. Zunächst warf der abendliche Besucher einen Stein gegen das Anwesen, dann begann er von der Straße aus mit wüsten Pöbeleien. Der Hausbesitzer saß mit einer Bekannten in seinem Wohnzimmer und hörte, wie von draußen "Drecks-AfD-ler" gerufen wurde. Dann folgte "Neonazi", wurden auch weitere Schimpfworte gebrüllt.

Eines stand bereits fest, als an diesem Abend Schwandorfer Polizeibeamte eintrafen: Der erst mit einem Stein und dann mit Schmährufen attackierte Mann, 57 Jahre alt, war das Opfer einer fatalen Fehleinschätzung geworden. Er gehört zwar bis heute einer politischen Partei an, war auch deren Funktionär auf lokaler Ebene. Doch mit der AfD hatte er nie etwas zu tun. Als Zeuge vor Gericht legte der 57-Jährige jetzt besonderen Wert auf die Feststellung: "Das war nie meine Richtung."

Während des Prozesses wurde deutlich: Weshalb der aus dem Raum Nabburg stammende Unternehmer an jenem Abend im Juni 2022 vor dem Haus in Schwandorf erschien und seinem Unmut in offenbar völliger Fehlscheinschätzung realer Umstände freien Lauf ließ, konnte letztlich nicht aufgehellt werden. Was aber unbestreitbar im Raum stand, waren sechs Vorstrafen. Sie gingen in Richtung unerlaubtes Glücksspiel und Urkundenfälschung, beinhalteten aber auch diverse Beleidigungen.

Neben der Änderung seines eigenen Lebenswandels trat der Angeklagte auch vor der Richterin die Flucht nach vorn an. Er legte ein Geständnis ab und unterstrich, er könne sich nicht mehr daran erinnern, weshalb er den aggressiven Besuch bei dem Lokalpolitiker in Schwandorf startete. Aus dessen Richtung hörte er: "Den Schaden am Gebäude könnte ich selbst reparieren. Aber eines steht für mich fest: So kann man sich niemals aufführen." Deswegen mochte der Mann seinen Strafantrag auch nicht zurücknehmen.

Den Standpunkt des Geschädigten vertrat Staatsanwältin Hannah Amann. "Erst nach dem Geständnis bin ich von einer Haftstrafe abgerückt", bekannte sie und verlangte eine finanzielle Ahndung von 90 Tagessätzen zu je 160 Euro. "Es könnte weniger sein", empfahl Verteidiger Wagner und wurde unterstützt vom Angeklagten. "Das", erfuhr die Richterin, "wäre ein schwerer finanzieller Schlag für mich." Zumal da auch noch 1,2 Millionen Euro Schulden zu tilgen seien.

Die Richterin milderte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft nur geringfügig ab. Sie verhängte wegen Sachbeschädigung und Beleidigung 80 Tagessätze zu je 160 Euro (12 800 Euro). Dabei war das monatliche Einkommen des Unternehmers geschätzt worden. Er selbst hatte behauptet, sich monatlich nur 700 Euro aus der Firma zu nehmen.

 
 

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