Die seltsame Geschichte wird jetzt zum zwischenzeitlich dritten Mal in einem Gerichtssaaal geschildert. Erst hörte sie eine Schwandorfer Amtsrichterin, glaubte die Story und sprach den auf der Anklagebank sitzenden Familienvater aus einem arabischen Land frei. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft in Berufung und brachte die Begebenheit vor die Dritte Strafkammer des Landgerichts Amberg. Dort wurde heuer im Frühjahr erneut verhandelt und der Prozess abgebrochen. Aus guten Gründen: Der damalige Vorsitzende Richter Peter Hollweck hielt polizeiliche Nachermittlungen für dringend erforderlich.
Unterdessen führt Hollwecks Nachfolgerin Jacqueline Sachse die Dritte Strafkammer. Ihr blieb es nun vorbehalten, bei der Neuauflage des Verfahrens wegen vorsätzlicher Geldwäsche, geschehen im Spätsommer des Jahres 2021 in Schwandorf, einen Angeklagten zu befragen, der aus reiner Menschenfreundlichkeit ins Visier polizeilicher Nachforschungen geraten sein will. Oder anders ausgedrückt: "Man muss doch einem Landsmann helfen." Zumal, wie man hörte, in einem Gebiet fernab der Heimat.
Das sind die Fakten
Die reinen Fakten in dieser Verhandlung sehen so aus: Auf einem Konto, das dem heute 41 Jahre alten Beschuldigten gehörte, liefen am 13. September 2021 drei Überweisungsgutschriften mit einem Gesamtbetrag von 25.650 Euro ein. Noch am gleichen Tag wurde diese Summe bei mehreren Filialen des Geldinstituts an Automaten und Schaltern nahezu vollständig abgehoben. Danach verschwanden die Finanzmittel in dunklen Kanälen und tauchten nie wieder auf. Die besagten 25.650 Euro waren auf kriminelle Weise vom Konto einer Autowerkstatt in Baden-Württemberg abgezweigt und auf die Bankverbindung des mit seiner Familie in Schwandorf wohnenden Mannes überwiesen worden.
Obgleich seit Jahren in der Bundesrepublik lebend, will der 41-Jährige bis heute kaum im Umgang mit der Sprache seines Gastlandes vertraut sein. Am aller wenigsten damals, als 2021 seiner Darstellung zufolge ein gut Deutsch sprechender Landsmann dafür sorgte, dass er tief in die Bredouille geriet. Dieser Mensch, später aus Schwandorf verschwunden, trat angeblich per Zufallsbekanntschaft am Bahnhof der Kreisstadt in das Leben des Arbeiters.
Oberflächlich angefreundet
Man habe sich eher oberflächlich angefreundet, erfuhr nun Richterin Sachse und hörte ferner, dass der ebenfalls aus Arabien stammende Mann irgendwann mit einer Bitte an ihn herangetreten sei. Sie lautete: "Ich habe kein Bankkonto und erwarte Geld von Verwandten." Dann sei fragend hinzugefügt worden: "Könnte das auf dein Konto überwiesen werden?" Einen solchen Wunsch, wurde der Vorsitzenden nähergebracht, "habe ich nicht abschlagen können". Allerdings, so lautete die Übersetzung, mit einer Summeneinschätzung von "etwa 200 Euro".
Was in der Schilderung folgte, mutete abenteuerlich an. In völliger Unkenntnis einer Summe von weit über 20.000 Euro will sich der 41-Jährige zusammen mit seinem ihm nur vom Vornamen her bekannten Landsmann unmittelbar nach der angeblich geäußerten Bitte zu einer Bankfiliale in Schwandorf begeben haben. Dort holte der bis heute große Unbekannte angeblich mit der Bankkarte seines ahnungslosen Begleiters ("Ich habe gestaunt und war verwirrt") 1000 Euro aus einem Automaten und wollte anschließend "noch mehr Geld von einem Herrn am Schalter". Der aber habe bedauert und mitgeteilt: "So viel ist nicht im Haus. Aber sicher in anderen Filialen." Also sei man gleich anschließend zu drei weiteren Niederlassungen in Schwandorf und Nabburg gefahren.
Angeblich arglos
Und ja: Dort habe es dann richtig viel Bares gegeben. "Mit Ihrer Iban, mit Ihrer Bankkarte und von Ihrem Konto", wunderte sich die Richterin. Erneut kam daraufhin ein die bedauerlichen Entwicklungen beschreibender Einwand: "Ich war wirklich nicht auf der Höhe des Geschehens." Das ging einher mit dem Seufzer, dass bei ihm in keinem Moment der Gedanke an einen Schuft aufgekommen sei.
Als Fakt kann gelten: Das viele Geld ist weg und der angeblich als unseriöser Vermögensabzocker auftretende Landsmann auch. Auf der Anklagebank sitzt neben seinem Anwalt Uwe Müller jemand, der nach eigenem Beteuern völlig zu Unrecht der vorsätzlichen Geldwäsche beschuldigt wird. Davon, dass es völlig anders war als die dargelegten Schilderungen vom undankbaren Missetäter, ist Staatsanwältin Jasmin Hertel überzeugt. Zwei weitere Prozesstage stehen im Dezember bevor.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.