Es ist ein sogenanntes Sicherungsverfahren, das vor der Ersten Strafkammer des Amberger Landgerichts begonnen hat. Denn Staatsanwalt Tobias Kinzler schließt nicht aus, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte, als er am 23. November letzten Jahres kurz nach 15 Uhr mit seiner Frau in Streit geriet und sie mit einem Messer schwer verletzte.
Die Ehe des im südlichen Landkreis Schwandorf wohnenden Paares war wohl schon seit langem aus den Fugen geraten. Der selbstständige Handwerker, dem Alkohol zugeneigt und an einer Persönlichkeitsstörung leidend, sah sich nach eigener Darstellung ständig beschimpft, er hatte das Vertrauen in seine Frau verloren und mochte nicht mehr das essen, was sie kochte.
Die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber kam rasch auf den Punkt: "Was war los an diesem Nachmittag?" Sie erfuhr, dass der 63-Jährige im Keller des gemeinsam bewohnten Anwesens war, dort "sechs bis acht Halbe Bier"trank und rauchte. Zurück im Wohnbereich will er Brotzeit gemacht und dazu ein Küchenmesser benutzt haben. Dann erschien seine Ehefrau und machte ihm offenbar Vorwürfe wegen des im Tiefgeschoss entstandenen Zigarettenqualms.
An das, was dann geschah, will der Handwerker keine Erinnerung mehr haben. "Sie ist plötzlich weggelaufen und hat sich den Bauch gehalten."
Dort klaffte eine tiefe Stichverletzung, die den Darm perforierte. Im Burglengenfelder Krankenhaus mussten die Ärzte eine Notoperation einleiten. Zum Glück war, wie sich herausstellte, kein Darminhalt ausgetreten. "Dennoch sind solche Verletzungen potentiell lebensgefährlich", stellte nun im Verhandlungsverlauf der Erlanger Rechtsmediziner Stefan Seidl fest.
Die Folgen des Stichs mit einem Küchenmesser sind ausgeheilt. Doch Narben blieben nicht nur am Körper der 56-Jährigen. Sie sind auch psychisch bei ihr vorhanden. Die Frau hat sich eine Anwältin genommen und ist durch sie als Nebenklägerin in dem Prozess vertreten."Für mich war es damals das Schlimmste, dass ich nicht wusste, was ich gemacht habe", sagte ihr Mann jetzt zu den Richtern. In den Polizeiakten stehen Äußerungen wie: "Ich bin doch kein Mörder. Ich wollte sie nicht umbringen."
Einen Tötungsvorsatz nimmt die Staatsanwaltschaft nicht an. Aber sie meint, dass von dem 63-Jährigen "eine erhebliche Gefahr für weitere Straftaten ausgeht." Der Beschuldigte wohnt heute bei einem Verwandten im Bayerischen Wald. Darüber, ob er in die geschlossene Forensik muss, hat nun die Strafkammer in dem mehrtägigen Verfahren zu befinden.


















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