Schwandorf
10.01.2019 - 11:14 Uhr

Mit "Gras" auf Abnehmersuche

Der Mann steht vor dem Schwandorfer Bahnhof und bietet Rauschgift an. Sollen da erste Versuche dauerhafter Drogengeschäfte gestartet werden? Vieles deutet darauf hin. Doch der Nachweis dafür lässt sich nicht führen.

Bahnhöfe sind bei Drogendealern beliebt. Sie bieten ihre Ware an und suchen Kunden. Auf Abnehmersuche war dann auch ein 32-Jähriger, der sich am Taxistand des Schwandorfer Bahnhofs postierte und einen jungen Mann ansprach, der mit Kumpels des Weges kam. "Er sah aus, als würde er Drogen konsumieren", sagte der von Polizeibeamten auf die Anklagebank geführte Mann jetzt vor der Schwandorfer Amtsrichterin Franziska Bücherl. Nein, dieser von dem Anbieter eines Marihuana-Tütchens angesprochene Schwandorfer konnte keineswegs den Eindruck eines Konsumenten erwecken. Davon überzeugte sich die Richterin im Prozess.

Der 31-Jährige nahm, wie er als Zeuge wissen ließ, die überraschende Offerte zwar entgegen, lehnte sie aber sofort ab und verständigte die Polizei. Allerdings gab er nun auch zu Protokoll: "Einen Preis für das Marihuana hat der Mann nicht genannt." Genau da lag dann der Stolperstein für den Nachweis eines Drogenhandels. Der auf der Anklagebank Sitzende räumte ein, dass er zehn Plastiktütchen mit Marihuana in Regensburg gekauft hatte. Zum Preis von 100 Euro. Das wunderte die Richterin angesichts einer eher schmalen Finanzunterstützung von monatlich 320 Euro durch den Staat. Gegenargument des Mannes: "Wir haben zu dritt zusammengezahlt."

Fünf Plastiktüten mit Gras, wie Marihuana in Konsumentenkreisen bezeichnet wird, hatten Funkstreifenbeamte bei der Festnahme sichergestellt. Unmittelbar danach filzten sie ein Zimmer in einem Asylbewerberheim im südlichen Landkreis und fanden weitere fünf abgepackte Portionen. Wollte der 32-Jährige einen Handel starten? "Nein", ließ er übersetzen, "nur Proben anbieten." Das Gegenteil ließ sich nicht beweisen. Denn dann hätte es der Nennung eines Preises bedurft. Was zurück blieb, war ein Urteil, das fast schon mit Zähneknirschen einher ging. Denn aus dem Drogenhandel wurde die "Abgabe von Rauschgift." Dafür verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je zehn Euro. Einbezogen in diese Entscheidung wurden zwei Vorverurteilungen wegen Diebstahls. Wovon er die 1100 Euro bezahlen soll, weiß der Verurteilte nicht und ließ das auch so über den Dolmetscher mitteilen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Er war ergangen, als man bei einem ersten Verhandlungstermin vergeblich auf ihn gewartet hatte.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.