Nach den strikten Grenzschließungen im März kommt die tschechische Regierung seit einigen Tagen Berufspendlern von und nach Deutschland wieder etwas entgegen. Sie erweiterte die Ausnahmen bei der strikten Grenzschließung. Im Landkreis Schwandorf sind knapp 1550 tschechische Arbeitnehmer als Grenzpendler, also als Einpendler aus der Tschechischen Republik, sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Quarantäneregelung gelockert
Die Reisebedingungen für tschechische Grenzpendler wurden zum 14. April wieder etwas gelockert. Neben Arbeitnehmern aus dem Gesundheitswesen sowie aus dem Bereich "Internationaler Personen- und Güterverkehr" können jetzt auch "Personen aus kritischer Infrastruktur" wieder täglich pendeln - unter bestimmten Auflagen.
So muss eine "Erklärung über Einhaltung von Gesundheitsstandards" ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die genauen Regelungen sind auf der Homepage des Tschechischen Innenministeriums und auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Prag (Auswärtiges Amt) hinterlegt. Für alle anderen Berufspendler aus Tschechien gilt hingegen eine "2+2-Regelung". Sie können also die Grenze zum Zwecke der Arbeitsausübung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschreiten - das heißt mindestens 14 Tage Aufenthalt in Deutschland, mindestens 14 Tage in Quarantäne wieder zu Hause.
300 bis 400 Tschechen
Wer keine Quarantänepflicht hat, dürfte derzeit weiter als Grenzpendler aktiv sein und nicht in Deutschland übernachten. Die Anzahl aus dem Gesundheitswesen sowie aus dem Internationalen Personen- und Güterverkehr liegen laut Schätzungen der Schwandorfer Arbeitsagentur bei 300 bis 350 Personen. Wie viele Personen insgesamt unter die neue, erweiterte Ausnahmeregelung für "Personen aus kritischer Infrastruktur" fallen, könne nicht beziffert werden, hieß es.
Konkrete Zahlen zu tschechischen Arbeitnehmern, die im Landkreis Schwandorf übernachten, gibt es daher nicht. Nach Rückmeldungen von Firmen ist von den übrigen tschechischen Arbeitnehmern etwa ein Drittel unter den neuen Quarantäne-Bedingungen dennoch zur Arbeit nach Deutschland gekommen. Wenn man daher von den rund 1550 Grenzpendlern die bereits genannten 350 Grenzpendler abzieht, bleiben etwa 1200 tschechische Arbeitnehmer, die nicht pendeln dürfen (ab 14. April sogar noch weniger). Legt man das bereits genannte Drittel zugrunde, das in etwa trotz der Beschränkungen weiterhin zur Arbeit erschienen sein dürfte, so kann man von etwa 300 bis 400 tschechischen Arbeitnehmern ausgehen, die im Landkreis Schwandorf übernachten; entweder privat oder über von den Arbeitgebern organisierte Übernachtungsmöglichkeiten, wie Pensionen, Gasthäuser oder Hotels. Diese Zahlen seien, so die Arbeitsagentur, aber nur eine grobe Schätzung, die nicht statistisch belegbar sei.
"Sehr dankbar"
Eine der Firmen, die Grenzpendler in Schwandorf untergebracht hat, ist die Horsch Maschinen GmbH auf dem Sitzenhof. Über genaue Zahlen der hier wohnenden tschechischen Mitarbeiter und die Art der Unterbringung wollte der Betrieb nicht reden, weil man sich dort wegen des öffentlichen Ärgers um den Bau des sogenannten Boardinghauses in Schwandorf-Ettmannsdorf, einem speziellen Beherbergungsbetrieb für Mitarbeiter und Firmengäste, lieber bedeckt hält.
Laut Bernhard Lang, dem Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur, seien "die Unternehmen auf jeden Fall allen Grenzpendlern sehr dankbar, die trotz der Beschränkungen, Quarantänepflicht und Trennung von der Familie ihrer Arbeit nachgehen, um so die Versorgung der Bevölkerung am Laufen zu halten".
Die Unternehmen sind allen Grenzpendlern dankbar, die trotz der Trennung von der Familie ihrer Arbeit nachgehen, um so die Versorgung der Bevölkerung am Laufen zu halten.














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