Wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht, sind Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren (Jahrgänge 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2014), deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben, berechtigt.
Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 50 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine können bei H&M, C&A und Müller sowie bei Max & Moritz Kindermoden und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf eingelöst werden.
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt laut Stadt in der Zeit vom 25. März bis 5. April täglich von Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 11 Uhr im Rathaus (Zimmer 208). Der begünstigte Elternteil, der den Gutschein abholt, hat seinen aktuellen vollständigen Leistungsbescheid des Jobcenters beziehungsweise des Landratsamtes mit Anlagen und seinen Personalausweis oder sein Ersatzausweisdokument vorzulegen.
Ist ein berechtigter Elternteil verhindert, so kann durch Vollmacht eine Vertrauensperson mit der Abholung beauftragt werden. Die geforderten Unterlagen sind auch in diesem Fall mit vorzulegen. Wie die Stadt abschließend mitteilt, können die Gutscheine nach Abholung bis einschließlich 20. April in den oben genannten Geschäften eingelöst werden.












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