Der arbeitslose Vater von sechs Kindern ist polizeibekannt. Nicht erst, als er mit entblößtem Oberkörper durch die Schwandorfer Innenstadt lief und dabei tätowierte Naziembleme auf seiner Brust präsentierte. Er ging auch körperlich beim Bahnhof gegen einen Asylbewerber vor und nannte ihn "Scheiß Ausländer". Zehn Vorstrafen, darunter mehrfache Körperverletzung, Trunkenheit und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Nun saß er wieder auf der Anklagebank. Diesmal vor Richter Hans-Christopher Theißen, der ganz zum Schluss sagte: "Sie haben einen ausländerfeindlichen Hintergrund. Da brauchen wir nicht zu diskutieren." Zur Debatte stand ein Vorfall, der sich heuer an einem Juninachmittag vor dem Schwandorfer Bahnhofsgebäude zugetragen hatte. Dort saßen zwei Männer aus Bulgarien auf einer Bank und wurden völlig unvermittelt verbal von dem des Weges kommenden 35-Jährigen attackiert.
"Schaut nicht so dumm...", hörten die beiden Brüder und wurden außerdem beleidigt. Das mochten sie sich nicht gefallen lassen und riefen die Polizei. Die Beleidigung wurde aktenkundig und führte vor den Richter. Vor ihm gab der Arbeitslose seinen plötzlichen Wutausbruch sofort zu und sah sich außerstande, einen Grund dafür zu nennen. Außer diesen: "Der Alkohol eben".
Staatsanwältin Franziska Meinl hielt es für unumgänglich, "dem Mann jetzt eine Haftstrafe zu geben". Sie beantragte drei Monate Gefängnis mit Bewährung und wollte ferner 100 gemeinnützige Arbeitsstunden verhängt sehen. Richter Theißen gab diese drei Monate und er setzte sie auch zur Bewährung aus. Außerdem muss der 35-Jährige 80 Arbeitsstunden leisten und Sprechtermine bei der Alkoholberatung besuchen.
Was folgte, war schier unglaublich. Von sich aus offenbarte der Mann, dass bei ihm nach Vorstrafen "noch rund 1000 Arbeitsstunden zur Ableistung offen stehen." Er ließ ferner anklingen, dass er die tätowierten SS-Runen unterdessen in den Schriftzug der Rockband "Kiss" habe umwandeln lassen. Denn immer, wenn er die Symbole aus Hitlers Zeiten öffentlich zeigte, sei eine Strafanzeige daraus geworden.













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