Schwandorf
21.01.2019 - 15:37 Uhr

Halteverbot in der Kernstadt

Der Verkehrsausschuss hat im vergangenen November die Ausweisung von Tempo-20 und Tempo-30-Zonen im Kernstadtbereich beschlossen (wir berichteten). Die beiden Zonen werden gleichzeitig als Haltverbotszone ausgewiesen.

Wie die Stadt nun mitteilt, wurden die Friedrich-Ebert-Straße sowie der Marktplatz mit der Verkehrsfreigabe im Dezember 2018 bereits entsprechend beschildert. Einer Pressemitteilung zufolge wird der Bauhof voraussichtlich Ende Februar die neue Regelung auch in den übrigen Straßen umsetzen. Innerhalb der gesamten Haltverbotszone gilt generell das eingeschränkte Haltverbot, wenn nicht abweichende Regelungen getroffen wurden. Parken ist – wie bisher – nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das Halten länger als drei Minuten ist dort verboten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. In der Friedrich-Ebert-Straße darf auf dem Gehweg weder gehalten noch geparkt werden. Durch die Ausweisung der Halteverbotszone können laut Stadt insgesamt 59 eingeschränkte Haltverbotsschilder entfernt werden. Bereiche, die ständig freigehalten werden müssen, sind mit einem absoluten Haltverbot gekennzeichnet. Dies ist zum Beispiel der Fall in Feuerwehranfahrtszonen oder auf der linken Seite der Friedrich-Ebert-Straße, um Radfahrern auf der durch Pflasterung angedeuteten Spur das ungehinderte Befahren der Straße entgegen der Einbahnrichtung zu ermöglichen.

 
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