Schneelawinen oder Hochwasser sind Katastrophenfälle, in denen ein Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zehn Tage sinnvoll ist. „Bei Corona gilt das ausdrücklich nicht“, erklärt Landratsamt-Pressesprecher Hans Prechtl. Und auch als Ministerpräsident Markus Söder am Freitagmittag zur Eindämmung des Coronavirus eine Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern ab Samstag verkündete, betonte er: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist aus triftigen Gründen erlaubt.“ Dazu zählen unter anderem notwendige Einkäufe.
"Die Geschäfte sind offen. Wenn Regale leer sind, dann nicht deshalb, weil es Lieferengpässe gibt, sondern deshalb, weil das Personal in den Supermärkten aufgrund unvernünftiger Hamsterkäufe nicht mehr in der Lage ist, leere Regale schnell genug wieder aufzufüllen", sagt Prechtl. Und auch Landrat Thomas Ebeling stellt klar: "Die Versorgung mit Lebensmitteln im Landkreis ist gesichert. Ich stehe auch mit Warenhäusern in Kontakt, die mir das bestätigen. Im Übrigen gibt es erste Anzeichen, dass die Hamsterkäufe nachlassen." Vor allem Hygieneartikel sind gefragt. "Was zur Zeit mit Klopapier abläuft, ist nicht mehr normal. Vielleicht benutzen es die Leute ja zum Basteln", sagt Prechtl. Und angesichts ausufernder Einkäufe legt er nach: "Was will eine Person mit 30 Rollen Klopapier? Wobei ich nicht verstehe, weshalb der Verbrauch pro Kopf und nicht pro Arsch gerechnet wird."
Am Bürgertelefon im Landratsamt (Telefon 09431/471-150) laufen zu Corona sehr viele Anfragen auf. Die Apparate wurden deshalb von vier auf acht verdoppelt. "Die Anfragen zur Lebensmittelversorgung spielen dabei aber nahezu keine Rolle", erklärt Prechtl. Schwerpunktmäßig werde aber gefragt, welche Geschäfte offen haben dürfen oder geschlossen werden müssen (siehe Infokasten). Aktuell gilt: Läden die für die tägliche Versorgung notwendig sind, betrifft das Verbot nicht. Ab Samstag sind aber lustige Familienausflüge in Baumärkte tabu. "Die Lebensmittelversorgung bleibt erhalten. Es gibt keinen Anlass für Hamsterkäufe", betonte Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz. Und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger appellierte: "Gehen Sie alleine und mit Vernunft zum Einkaufen und nicht nur wegen einem Glas Gurken." Partys und Freunde treffen ist bayernweit für 14 Tage verboten. "Es gilt das Infektionsschutzrecht. Wer gegen die derzeit verfügten Auflagen verstößt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat", erklärt Landratsamt-Sprecher Hans Prechtl.
Aktuelles und Verhaltensregeln www.landkreis-schwandorf.de
Die Versorgung mit Lebensmitteln im Landkreis ist gesichert.
Bundesweite Empfehlung
Laut Empfehlung der Bundesregierung vom 16. März 2020 zur Corona-Epidemie an die Bundesländer: "Dienstleister und Handwerker sollen generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können." Dazu gibt es eine umfangreiche Auslegungshilfe.
Vom Verbot ausgenommen:
Mischbetriebe aller Art (ein Teil vom Verbot umfasst, ein anderer nicht). Beispiele: Kiosk, Einzelhandel mit verschiedenen Sortimenten, Schreibwareneinzelhandel mit Postpaketstation - kein Verbot, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einem Betrieb der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, soll der erlaubte Teil allein weiter betrieben werden können. Bäckereien: Die 3-Stunden-Öffnung an Sonntagen wurde erweitert. Handwerk: Nebenbei-Verkauf von Waren ist unabdingbarer Teil des Betriebs. Lieferung und Montage von Waren (z.B. Küchen): Abschluss von bereits getätigten Geschäften (vergleichbar mit Handwerksleistungen).
Tätig bleiben dürfen
Lebensmittel-Spezialgeschäfte (Feinkost); Geschäfte des Landhandels (Saatgut, landwirtschaftliche Maschinen); KFZ-Werkstätten; Autovermietung; Fahrradreparatur/Ersatzteilhandel; Großhandel, Krankenkassen-Geschäftsstellen; Waschsalons; Paket-Stationen; Online-Lieferdienste; Baustoffhandel; Baustellen, Baugewerbe; Kaminkehrer; Gebäudereiniger; Bestatter; Freie Berufe generell (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater).
Eingeschränkt:
Fahrschulen (nur Lkw zwecks Logistik); Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf (soweit dieser überwiegt); Hotels- und Beherbergungsbetriebe (nur Geschäftsreisende); Campingbetriebe (nur für Dauercamper).
Sonderregelung Bayern
Laut Ministerpräsident Markus Söder müssen ab Samstag, 21. März, für voraussichtlich 14 Tage bayernweit geschlossen bleiben: Friseure, Bau- und Gartenmärkte, sowie auch alle Gastronomiebetriebe (außer "to go, Drive-in und Lieferungen"). Detailjustierungen während der Ausgangsbeschränkung sind möglich. (ptr)














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