Schwandorf
17.09.2018 - 11:38 Uhr

Auf dem Holzweg

Wer seine Arbeitsstelle von sich aus kündigt und danach, weil finanziell eingeschränkt, keine Alimente mehr zahlt, muss sich dennoch ein Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung gefallen lassen - und auch die Strafe dafür.

Der 49-Jährige hoffte auf eine Geldbuße. Möglichst gering, da er das zur Debatte stehende Delikt wohl auch nicht gerade als sehr gravierend einstufte. Da aber befand er sich auf dem Holzweg.

Was ihm Staatsanwältin Jennifer Jäger vorhielt, war: Er hatte über längere Zeit hinweg die monatlich fällig werdenden 364 Euro zum Unterhalt seiner Tochter nicht überwiesen. Bereits im Zuge der Ermittlungen hatte sich ergeben: Der Mann war von sich aus mit einer Kündigung bei seinem Arbeitgeber aufgekreuzt.

"Also keineswegs schuldlos in die Erwerbslosigkeit geraten", wie die Staatsanwältin feststellte und dem Angeklagten riet: "Sie sollten den Einspruch gegen den vorliegenden Strafbefehl zurückziehen."

Genau aber lag der Knackpunkt. Denn in dieser schriftlich ergangenen Ahndung standen vier Monate Haft mit Bewährung. Doch Gefängnis, egal ob mit oder ohne Bewährung, mochte der 49-Jährige keinesfalls in seinem Register haben. Worauf er zu handeln begann und sowohl vom Richter als auch von der Anklagevertreterin erfuhr: "Kommt nicht in Frage. Denn das Geld soll dem Kind zugute kommen."

Daraufhin akzeptierte der Angeklagte den Strafbefehl und zog seinen Einspruch zurück. Unterdessen hat er wieder Arbeit und kann seinen Verpflichtungen nachkommen.

 
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