Die Geschichte von "Lucky", dem Hund aus der Gattung "Malteser", hatte viele Menschen gerührt und letztlich auch empört. Seine damals in Regensburg wohnenden Besitzer waren am 9. Juli 2023 zum Baden an den Steinberger See gefahren, hatten ihren Wagen auf einem Parkplatz abgestellt und sich am Strand vergnügt. Zurück im Fahrzeug blieb ein Vierbeiner, der bei später gemessenen 36 Grad Sommerhitze in einer tödlichen Falle saß.
Haarscharf am Tod vorbei
"Lucky", ohne Wasser, Nahrung und Luftzufuhr eingesperrt, begann zu hecheln. "Anfangs bellte er noch, irgendwann nicht mehr", sagten Augenzeugen, als der Fall heuer im Juli vor dem Schwandorfer Amtsgericht verhandelt wurde. Die Leute forderten polizeiliche Hilfe an und sorgten dafür, dass Uniformierte am Steinberger See erschienen. Sie schlugen eine Seitenscheibe des mit einem ausländischen Kennzeichen versehenen Wagens ein. Zuvor hatte man per Lautsprecherdurchsage ergebnislos nach den Autobesitzern gesucht. "Lucky" wurde aus seinem zum Hitzeofen gewordenen Gefängnis befreit, kam in die Obhut von Tierschützern und später zu einem Veterinär. In einer Analyse stellte sich heraus: Der Hund war haarscharf am Tod vorbeigeschrammt.
Zunächst bestraft
Beim Prozess in Schwandorf hatte eine taktische Vorgehensweise zweier Regensburger Rechtsanwälte kein Gehör gefunden. Die Advokaten stellten sinngemäß die Frage, wer denn von den beiden Insassen des Pkw verantwortlich den Vierbeiner zurückgelassen habe. Das, so hieß es damals, müsse exakt geklärt werden. Fakt war: Auf der Anklagebank saß ein Ehepaar, dem die urteilende Richterin seinerzeit eine gemeinsame Verantwortung für das Tier zuschrieb. Es sei ja letztlich im ehelichen Haushalt gehalten worden. Zu den Vorgängen am See äußerten sich beide mit keinem Wort.
In einem dem Paar zugegangenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte es für die quälerische Tiermisshandlung eine jeweilige Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro (1200 Euro) gegeben. Im Prozess sah das anders aus: "Sie sind völlig uneinsichtig", befand die Richterin und erhöhte die Bußen auf 70 Tagessätze zu je 30 Euro (2100 Euro). In Medienberichten stand anschließend zu lesen, das sei "eine krachende Bauchlandung" für die unterdessen in München lebenden Angeklagten und ihre Verteidiger gewesen. Das sieht nun nach der zweiten Instanz anders aus.
Sowohl die Staatsanwaltschaft, deren Antrag im Prozess vor dem Amtsgericht auf jeweils 3600 Euro Geldstrafe gelautet hatte, als auch die Angeklagten wollten das Urteil vom Landgericht Amberg überprüft sehen. Dort wurde nun, nicht wie erwartet, keineswegs ausführlich verhandelt. Es gab lediglich ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Der dabei vereinbarte Deal war für so manche Beobachter unverständlich. In einer nach der juristischen Unterredung abgegebenen Erklärung, die durch den Vorsitzenden Richter Peter Hollweck öffentlich erfolgte, wurde beschrieben, dass es möglicherweise größere Mühen mache, "die Täterschaft exakt nachzuweisen." Von daher, so hieß es, könne man sich einvernehmlich vorstellen, das Verfahren in Sachen "Lucky" gegen eine Zahlung von jeweils 1000 Euro einzustellen. So geschah es dann tatsächlich.
Bei dem Rechtsgespräch, so war am Rande des Prozesses zu erfahren, soll es auch um obergerichtliche Urteile zu ähnlichen Vorkommnissen gegangen sein. Dabei wurden angeblich solche Begebenheiten als Ordnungswidrigkeiten und nicht als Vergehen eingestuft. Das in Amberg auf der Anklagebank sitzende Paar, 46 und 44 Jahre alt, bekam als Rat mit auf den Heimweg: "Gehen Sie sorgsamer mit Tieren um." Wichtig schien aber auch zu sein (richterliches Zitat), "dass Sie beide jetzt nicht als vorbestraft in Deutschland gelten."













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