Der Mann ist verzweifelt und frustriert. Es geht um sein Elternhaus, das unter den Hammer kam und in den Besitz eines Bieters aus dem Raum Cham gelangte. Ab dann begann für die Familie eine Art Hoffen und Bangen, wie es denn mit dem Anwesen weitergehen würde.
Die Verhandlung vor der Schwandorfer Amtsrichterin Jennifer Jäger trug tragödienhafte Züge. Da saß ein 40-Jähriger aus dem östlichen Kreis Schwandorf, der neben seinem Anwalt auch einen dicken Aktenordner mitgebracht hatte. Darin befanden sich schriftliche Unterlagen zu einem Geschehen, das sich nun schon über etliche Jahre hinzieht. Für die Eltern des Angeklagten und auch für ihn selbst, der seit geraumer Zeit Frührentner ist, mit der Hoffnung verbunden, irgendwann das versteigerte Haus wieder in den eigenen Besitz zu bringen.
Das Hin und Her um die Immobilie hat in der Vergangenheit mehrere Richter beschäftigt. Bis dahin auf der zivilgerichtlichen Ebene. Jetzt allerdings ging es um den Tatbestand der Verleumdung und damit um eine strafrechtliche Angelegenheit. Denn im Internet hatte der 40-Jährige den neuen Besitzer seines Elternhauses als Betrüger bezeichnet. Mit Namensnennung. Das ließ sich der Jurist aus dem Landkreis Cham nicht gefallen. Er schrieb eine Anzeige und löste Ermittlungen aus, die nun für den 40-Jährigen zu einem Prozess wegen Verleumdung führten. Gleich zu Beginn kam von der Richterin eine Beschreibung der juristischen Sachlage: "Wer nicht rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde, kann nicht als Betrüger bezeichnet werden".
Das mochte der 40-Jährige nicht akzeptieren. Er beschrieb eine sich in seinen Augen himmelschreiend ungerechte Lage und nannte mehrere Beispiele dafür. Eines davon: Die Eltern hätten monatlich Geld an den neuen Eigentümer des Hauses bezahlt und seien davon ausgegangen, dass es sich um Rückkauf-Raten für ihr versteigertes Zuhause handelte. Dass es nur die Miete war, sei nie deutlich geworden.
Eine verwirrende Entwicklung, die noch kurioser wurde, als der 40-Jährige schilderte, wie die Familie über 12.000 Euro für die Einbringung neuer Fenster investierte. Immer in der Hoffnung, irgendwann wieder Besitzer des versteigerten Hauses zu sein. Die Richterin hörte geduldig zu. Denn vor ihr saß einer, der seinem Frust freien Lauf lassen wollte. Schwer für ihn einzusehen, was ihn tatsächlich in die Rolle des Beschuldigten gebracht hatte. Die Strafrichterin machte einen Vorschlag, der sich so anhörte: Einstellung des Verleumundungsverfahrens gegen 600 Euro Geldauflage. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt akzeptierte das der Angeklagte. Schweren Herzens, wie spürbar wurde. Die Vernehmung des als Zeuge geladenen neuen Hausherrn unterblieb. Beobachter hätten gerne gehört, was er zu sagen gehabt hätte. Doch Fakt war: Zivilrechtliche Auseinandersetzungen sind sorgsam von Äußerungen zu trennen, die in den strafrechtlichen Bereich fallen.












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