"Die am Mittwoch, 12. Mai, für den Landkreis Schwandorf verfügten Lockerungen können bis auf Weiteres bestehen bleiben", betont Landratsamtssprecher Hans Prechtl in seiner Mitteilung am Sonntag.
Zur Erinnerung: Lockerungen, beispielsweise für Außengastronomie, Schulen und Kitas, sind möglich, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bewegt und müssen dann wieder zurückgenommen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. "Im Landkreis Schwandorf lagen wir am Freitag und am Samstag knapp über 100, heute liegen wir wieder knapp darunter", fasst Prechtl zusammen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen so dar: Freitag, 14. Mai: 28 neue Fälle, insgesamt 8.165 Corona-Infektionen, Inzidenz 102,1; Samstag, 15. Mai: 17 neue Fälle, 8.182 Corona-Infektionen, Inzidenz 100,8; Sonntag, 16. Mai, Inzidenz 98,1. Die Anzahl der Fälle stand am Sonntag noch nicht abschließend fest.
Aktuell gibt es keinen Hotspot im Landkreis. In all den Seniorenheimen im Landkreis, die von einem Ausbruch betroffen waren, konnte dieser zwischenzeitlich offiziell für beendet erklärt werden. Das Infektionsgeschehen ist laut Landratsamtssprecher Hans Prechtl "vielschichtig und diffus". Wie den regelmäßigen Wochenübersichten zu entnehmen sei, verteilen sich die Fälle flächendeckend über den gesamten Landkreis: "Die jüngsten Fälle machen dabei keine Ausnahme."
Am Samstag, 15. Mai, ist die sechste Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Erforderliche Tests für den Besuch von Einrichtungen oder gastronomischen Betrieben sind demnach nur noch 24 Stunden und nicht mehr 48 Stunden gültig. Das gilt auch für PCR-Tests. Ab dem 21. Mai sind bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter anderem die Öffnung von Beherbergung mit negativem Test, die Öffnung touristischer Angebote mit negativem Test und die Proben von Laien und Amateurensembles möglich. Die Geltungsdauer der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde um weitere vier Tage von zuletzt 2. Juni auf jetzt 6. Juni verlängert.















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