Schwandorf
02.06.2021 - 17:08 Uhr

Inzidenz: Landkreis Schwandorf fünf Tage unter 35

Nach fünf Fällen am Dienstag steigt die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf zwar auf 8346, die Inzidenz bleibt jedoch unter 35. Allerdings gibt es auch traurige Nachrichten.

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf für fünf Tage unter 35 lag, treten ab Freitag wieder Lockerungen in Kraft. Symbolbild: Christophe Gateau
Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf für fünf Tage unter 35 lag, treten ab Freitag wieder Lockerungen in Kraft.

Die Gesamtzahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf liegt nach fünf Fällen am Dienstag bei insgesamt 8346. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg zwar geringfügig von 24,3 auf 25,7, blieb damit aber an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35. Dieser erfreulichen Entwicklung sei sogleich mit einer amtlichen Bekanntmachung Rechnung getragen worden, teilt Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl mit. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes abrufbar. Am Mittwoch gab es laut Landratsamt bis zum Nachmittag zwei neue Fälle.

Wie Prechtl weiter mitteilt, steigt jedoch auch die Zahl der Corona-Todesfälle im Landkreis an: Verstorben ist im Klinikum St. Marien in Amberg ein 78-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis. Die Zahl der Todesfälle hat sich damit auf 156 erhöht.

Als Folge der niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz werden die Kontaktbeschränkungen ab dem 4. Juni gelockert. Erlaubt ist laut Prechtl ab dann der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Bislang war nur ein Treffen mit einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden durfte.

"Dass diese Lockerung nicht bereits ab dem nächsten Tag, sondern erst ab dem übernächsten Tag gilt, hat nichts damit zu tun, dass wir die Lockerungen nicht bereits am morgigen Feiertag erlauben hätten wollen", schreibt der Landratsamts-Pressesprecher. Der Grund sei vielmehr die klare Vorgabe der Staatsregierung. Laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten inzidenzabhängige Lockerungen ab dem übernächsten auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Oberpfalz25.05.2022
 
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