Schwandorf
21.05.2021 - 17:29 Uhr

Inzidenz im Landkreis Schwandorf sinkt weiter

Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf ist um 19 gestiegen, doch die Inzidenz sinkt weiter von 77,8 auf 70,3.

In Fitnessstudios dürfen keine Kurse abgehalten werden. Symbolbild: Lowak
In Fitnessstudios dürfen keine Kurse abgehalten werden.

Mit 19 Fällen am Donnerstag wächst die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.269 an. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist aber laut Landratsamtssprecher Hans Prechtl weiter gesunken, da gleichzeitig 30 Fälle aus dem Berechnungszeitraum herausgefallen sind. Im Saldo reduziert sich die Zahl der „Fälle der letzten 7 Tage“ von 115 auf 104. Für die Inzidenz bedeutet das, dass sie von 77,8 am Donnerstag auf 70,3 am Freitag sinkt.

Das Ausbruchsgeschehens im Landkreis wird vom Landratsamt weiterhin als „diffus“ bezeichnet. Weitere Auswahlmöglichkeiten auf den offiziellen Meldevordrucken sind übrigens die Begriffe „Cluster“, „Lokal begrenzt“ beziehungsweise eine eigene Einordnung. Ein diffuses Infektionsgeschehen bedeutet, "dass wir keinen Hotspot im Landkreis haben, dass keine Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl schwerpunktmäßig betroffen ist und dass nahezu alle Lebensbereiche von A wie Arbeitswelt bis Z wie Zuhause betroffen sind," so Hans Prechtl.

"Auch wenn sich am Freitag eine Infektion bei einer Mitarbeiterin in der Asklepios Klinik im Städtedreieck, dem Krankenhaus Burglengenfeld, bestätigt hat, ist das einer dieser Einzelfälle und Teil des diffusen Geschehens." Eine Reihentestung fand am Freitag in einer Station des Barmherzige Brüder Krankenhauses St. Barbara Schwandorf statt.

Aus Schulen, Kindergärten und Firmen sind am Freitag keine Fälle bekanntgeworden. In einer Firma, die zuletzt am meisten betroffen war, wird die Endtestung in der ersten Juni-Woche stattfinden. Eine frühere Endtestung würde laut Prechtl keinen Sinn machen, da die bereits identifizierten Infektionen erst abheilen müssen. Eine aktuelle Testung könnte deshalb nur eine weitere Reihenuntersuchung, aber keine Endtestung sein.

Viele Einzelfragen erreichen das Landratsamt. Eine davon: Dürfen zwei Gruppen mit zwei Trainern gleichzeitig und räumlich getrennt auf einem Fußballplatz trainieren? Das Landratsamt konkretisiert: Die gleichzeitige Sportausübung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätte ist nur dann erlaubt, wenn die jeweilige Sportstätte räumlich und funktional klar voneinander abgetrennte Flächen aufweist, zum Beispiel einzelne Tennisplätze in einer Freianlage. Das heißt, es genügt nicht, lediglich den Mindestabstand einzuhalten. Mit Blick auf den Fußball: Es geht nicht, dass in jedem 16-Meter-Raum eine Gruppe trainiert.

Gefragt wird auch, ob im Fitnessstudio Kurse abgehalten werden dürfen. Die Antwort Hans Prechtls: Im Innenbereich ist bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands – solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird – möglich. Kurse dürfen nicht abgehalten werden. Möglich ist nur Einzeltraining. Sinkt die Inzidenz unter 50, ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt.

Oberpfalz25.05.2022
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.