Die Corona-Warn- ampel im Landkreis blinkt rot. Über das Wochenende sind die Zahlen weiter angestiegen und haben am Montag den kritischen Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen äußerst knapp überschritten. Allerdings unterscheiden sich die Zahlen von Robert-Koch-Institut (RKI) und Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geringfügig. Während das LGL 50,04 Infektionen meldet, sind es beim RKI exakt 50,00. Dieser marginale Unterschied hat jedoch große Auswirkungen, bedeutet er doch, dass nun strengere Corona-Regeln im Landkreis gelten.
Ein Warnwert allein reicht aus
Für Verwirrung könnte sorgen, dass der RKI-Wert von 50,00 nicht ausreicht, um die Ampel auf Rot zu setzen. Landratsamt-Pressesprecher Hans Prechtl erklärt dazu: "Die Farbe Rot gilt dann, wenn der Wert von 50 nicht nur erreicht, sondern überschritten wird. Das ist beim RKI-Wert nicht der Fall." Weil aber das LGL mit 50,04 Infektionen einen Wert von über 50 meldet, springt die Ampel trotzdem auf Rot. "Die offizielle Regelung ist so, dass es ausreicht, wenn eine der beiden Stellen einen Wert von über 50 erreicht", sagt Prechtl.
Damit greifen in Schwandorf und Umgebung ab heute deutlich verschärfte Beschränkungen im Kontakt mit anderen Menschen, beim Kauf von Alkohol und dem Besuch von Gaststätten. Insbesondere die um eine Stunde von 23 Uhr auf nun 22 Uhr vorgezogene Sperrstunde dürfte Wirte und Restaurantbesitzer treffen, da sie ihre Gäste nun noch früher aus dem Lokal bitten müssen.
Angesichts der hohen Infektionsdynamik im gesamten Freistaat (Inzidenz 69,78) und auch in den meisten Oberpfälzer Landkreisen überrascht es aber nicht, dass mit Schwandorf, wo die Ampel noch vergangene Woche Grün zeigte, nun als eine der letzten Regionen in Bayern zum Risikogebiet wird.
Klassen in Quarantäne
Auch die Schüler im Landkreis bekommen die Pandemie immer stärker zu spüren. Laut Pressemitteilungen des Landratsamtes sind allein seit dem 15. Oktober insgesamt elf ganze Klassen und drei Teilklassen nicht mehr im Präsenzunterricht.
Frisch in Quarantäne geschickt wurden am Anfang der Woche eine vierte Klasse der Grundschule Nabburg und eine zweite Klasse der Grundschule Wernberg-Köblitz sowie eine zehnte Klasse der Mittelschule Oberviechtach und eine achte Klasse des Gymnasiums Oberviechtach. Darüber hinaus betroffen sind auch die Grundschulen in Ettmannsdorf (Stadt Schwandorf) und Neunburg vorm Wald sowie die Mittelschule in Neunburg vorm Wald.
Diese neuen Regeln gelten nun im Landkreis Schwandorf
- Kontaktbeschränkung: Bei privaten Feiern und im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder zwei Hausstände treffen.
- Sperrstunde: Gilt in der Gastronomie gilt nun bereits ab 22 Uhr. Die Lokale müssen dann schließen, um zu verhindern, dass Gäste durch lange Wirtshausabende und Alkoholkonsum gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen.
- Verkaufsverbot für Alkohol: Auf öffentlichen Plätzen darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden, um Trinkgelage und nächtliche Gruppenbildung zu verhindern. Der Verkauf von Alkohol an Tankstellen ist ab 22 Uhr ebenfalls nicht mehr gestattet.
- Maskenpflicht auch in Schulen: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt überall dort, wo Menschen den Abstand von 1,5 Meter nicht einhalten können, vor allem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Arbeits- und Kulturstätten sowie am Sitzplatz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen.

















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.