Schwandorf
11.12.2019 - 11:22 Uhr

Jahrelang dem Fiskus Steuern vorenthalten

Man könnte das Verfahren wegen Steuerhinterziehung in 19 Fällen, das vor dem Schöffengericht Regensburg unter Vorsitz von Richter Thomas Schug stattgefunden hat, auch mit "Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht" überschreiben.

Auf der Anklagebank saß ein 35-jähriger Familienvater aus dem Landkreis. In der Zeit zwischen 2008 und 2014 betrieb der Angeklagte nebenberuflich drei Obst- und Gemüsegeschäfte und einen Imbissstand. Hauptberuflich arbeitete er in dieser Zeit als Ingenieur und erzielte dabei Einkommen aus der unselbständigen Tätigkeit und aus Kapitalerträgen. Einmal gab er überhaupt keine Steuererklärung ab, die anderen Jahre schönte er seine Erklärungen zur Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

Das Finanzamt errechnete einen Gesamtschaden ohne Säumniszuschläge von 240 541 Euro. Diese Beträge übernahm auch die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklageerhebung. Auf die Intervention von Verteidiger Gerald Bischoff hin wurde die Summe auf 184 730 Euro revidiert. Nach Verlesen des Anklagesatzes erteilte der Gerichtsvorsitzende zunächst den Hinweis, dass die Vorwürfe aus dem Jahr 2008 zwischenzeitlich wohl verjährt seien, worauf dieser Teil der Anklage eingestellt wurde.

Anschließend gab der Verteidiger für seinen, sichtlich zerknirscht auf der Anklagebank sitzenden, Mandanten eine Erklärung ab. Dieser wolle reinen Tisch machen und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräumen. Vage umschrieb er, dass sein Mandant wohl im Vorfeld von einem anderen Kollegen falsch beraten worden sei. Aber, so betonte er mehrmals, er würde seine Taten bereuen und sich um Schadenswiedergutmachung bemühen. Tatsächlich hatte eine Sachbearbeiterin der Steuerfahndung in einem Protokoll festgehalten "Er hat keine Reue gezeigt".

An Insolvenzverwalter

Das Thema Schadenswiedergutmachung wurde vom Gerichtsvorsitzenden weiter hinterfragt. Hierzu gab der Angeklagte an, dass er monatlich etwa 2400 Euro netto verdienen würde. Nachdem das Finanzamt 2018 eine Kontenpfändung ausgebracht hatte, habe er ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet. Demnach blieben der dreiköpfigen Familie nur noch rund 1800 Euro monatlich. Den überschießenden Betrag hat das Finanzamt erhalten und ginge heute, nachdem er einen Privatinsolvenzantrag gestellt hatte, an den Insolvenzverwalter. Dieser habe auch ihr Einfamilienhaus beschlagnahmt und den Imbissstand an die Schwester des Angeklagten verkauft.

Da der Angeklagte bereits 2017 wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt wurde, musste wegen der dort ausgeurteilten und bereits bezahlten Geldstrafe von 400 Tagessätzen zu je 56 Euro beim nun zu fällenden Urteil ein Härteausgleich vorgenommen werden, da andernfalls diese Strafe einzubeziehen gewesen wäre.

Eine Kombi-Strafe

Die Staatsanwältin sprach sich für eine sogenannte Kombi-Strafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 450 Tagessätzen zu je 35 Euro aus. Der Verteidiger verwies in seinem Schlussvortrag darauf, dass sich der Angeklagte auch politisch engagieren würde und bat um eine Bewährungsstrafe von maximal elf Monaten, da er andernfalls dieses Amt verlieren würde.

Dem folgte das Schöffengericht und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und einer Geldstrafe von 400 Tagessätzen zu je 35 Euro. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

 
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