Schwandorf
02.07.2018 - 17:19 Uhr

Keine Maut für Bauern

Der Bauernverband erreicht im Streit um die Maut eine Kulanzregelung. Sie gilt seit 1. Juli.

In den letzten zwei Wochen hatten sich der Deutsche Bauernverband und der Bayerische Bauernverband nochmals intensiv dafür eingesetzt, dass es ab 1. Juli keine Mautpflicht für Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gibt. Jetzt haben zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Union, die bayerische Staatsregierung - und vor allem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Kulanzregelung für 2018 auf den Weg gebracht. Darauf wies die BBV-Geschäftsstelle in Schwandorf in einer Pressemitteilung hin.

"Es ist sehr erfreulich, dass die Politik auf die bürokratische und unverhältnismäßige Regelung für die Landwirtschaft verzichtet", erklärte Josef Irlbacher (Nabburg), Kreisobmann im Landkreis Schwandorf. Ergänzend soll dann ab 1. Januar 2019 per Gesetz geregelt werden, dass die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern sowie von Erzeugnissen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch mautfrei bleibt. Hierbei spiele die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.

In der letzten Woche hatte Bauernpräsident Walter Heidl sich mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und um eine Nachbesserung gebeten. Daneben hat sich der BBV gemeinsam mit dem Maschinenring und weiteren Agrarverbänden intensiv für eine Lösung bei der drohenden Mautpflicht eingesetzt.

Ab 1. Juli war die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen ausgeweitet worden. Zunächst war vorgesehen, dass auch land- und forstwirtschaftlicher Verkehr in den Kreis der Mautzahler aufgenommen wird, sofern die eingesetzten Fahrzeuge für eine Geschwindigkeit von über 40 Stundenkilometern zugelassen sind.


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