Schwandorf
13.03.2020 - 17:32 Uhr

Kita und Schule nur im Sonderfall

Eltern haben keine Wahl: Ab Montag sind im Landkreis sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen weitgehend dicht. Lehrer und Erzieher stehen ohne Schützlinge da. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen.

Ab Montag steht auch diese Mutter mit ihrer Tochter vor verschlossenen Türen. Nicht nur für den Kindergarten Sankt Marien in Nabburg, sondern für alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis gilt ein Betretungsverbot. Das Personal ist zwar da, aber Ausnahmen sind rar. Bild: bl
Ab Montag steht auch diese Mutter mit ihrer Tochter vor verschlossenen Türen. Nicht nur für den Kindergarten Sankt Marien in Nabburg, sondern für alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis gilt ein Betretungsverbot. Das Personal ist zwar da, aber Ausnahmen sind rar.

"Anders als in der Presse dargestellt wird, geht das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nicht von einer grundsätzlichen Schließung der Kitas aus", berichtigt am Freitag Astrid Krüger von der Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen bei der Regierung eine etwas vereinfachte Meldung. Den meisten Eltern hilft das bei der Kinderbetreuung in Zeiten des Coronavirus trotzdem nicht aus der Patsche. Denn von einer Vorhaltung des Personals profitieren Erziehungsberechtigte nur in wenigen Ausnahmen.

Grundsätzlich soll jede Kita und auch jede Schule im Landkreis geschlossen sein - und doch eine Notfallversorgung gewährleisten. "Eine Wahlleistung wie bei den Notgruppen in den Ferien ist das aber nicht", erläutert Hans Prechtl, Pressesprecher am Schwandorfer Landratsamt. Im Vorgriff auf eine Allgemeinverfügung des Ministeriums gab es am Freitag Eckpunkte, die Kinderbetreuungseinrichtungen, Heilpädagogische Tagesstätte oder Schulen betreffen. Nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide in der "kritischen Infrastruktur" tätig sind, dürfen sie weiterhin besuchen: Gemeint sind damit Ärzte, Pflegepersonal oder Polizisten. Auch für Alleinerziehende dieser Berufsgruppen gibt es Ausnahmen. Das ist aber noch nicht alles: Diese Kinder, (bei Schülern nur erste bis sechste Klasse) dürfen außerdem keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einer vom Robert Koch-Institut aktuell als Risikogebiet ausgewiesenen Region aufgehalten haben.

Die "Ausnahme-Kinder" werden auch nicht in einer Notfall-Kita oder -Schule oder einem speziellen Stützpunkt zusammengeführt, sondern sollen die regulären Einrichtungen besuchen. "So vermeiden wir zum einen eine großen Organisationsaufwand, zum anderen aber auch, dass es zu größeren Ansammlungen von Kindern mit dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko kommt", heißt es in einem Schreiben des Ministeriums. "Für alle Lehrkräfte gilt Anwesenheitspflicht", verdeutlicht Prechtl. Auf berufstätige Mütter und Väter, die keine Ausnahme geltend machen können, kommen harte Zeiten zu. "Das wird nicht einfach", weiß der Mitarbeiter des Landratsamts, "aber oberste Prämisse ist es in diesen Zeiten, Sozialkontakte zu meiden, wo immer dies möglich ist". Auch ein Betriebskindergarten sei deshalb keine gute Lösung. Von Oma und Opa als Betreuern rät das Ministerium schon deshalb ab, weil Senioren besonders gefährdet sind.

Bei der Suche nach Tipps für betroffene Eltern verweist er auf Empfehlungen des Ministeriums, das zu Home Office und Überstunden-Abbau rät. "Es gibt auch noch die gesetzliche Möglichkeit für zehn Tage Sonderurlaub zur Kinderbetreuung", merkt Prechtl an. Dass die Infos zum Betretungsverbot bei Eltern und Kindern nicht rechtzeitig ankommen, darüber macht er sich keine Sorgen: "Als in dieser Woche die Grundschule Stulln wegen des Coronavirus geschlossen war, stand kein einziger Schüler vor der Tür."

 
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