Schwandorf
29.07.2018 - 14:58 Uhr

Ein Köderfisch und drei Angelruten

Verstoß gegen Tierschutz: 900 Euro Geldstrafe muss ein Petrijünger zahlen. Hitzige Debatten werden in einem Strafprozess um ein am Haken hängendes Rotauge geführt.

Das Rotauge aus der Gattung der Karpfenfische kann bis zu sechs Pfund schwer werden. Doch jenes Exemplar, um das es nun vor dem Amtsgericht ging, war eher von bescheidener Größe. Gleichwohl kostet seine Verwendung als Köder eine Geldstrafe in dreistelliger Höhe. Der Angler saß am Ufer der Naab und hatte drei Ruten ausgelegt. Das, so befand nun Amtsrichter Thomas Heydn, hätte er nicht tun dürfen. Denn eigentlich seien nur zwei erlaubt. Die Anklage, verlesen von Staatsanwalt Oliver Wagner, lautete aber darüber hinaus auch auf ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Ein Fischereiaufseher kam seinerzeit vorbei, als der Petrijünger vom Flussufer aus auf Beutezug ging. Er stellte fest, dass an einer der Angelschnüre ein Fisch namens Rotauge als Köder hing. Dies wäre an sich nicht verboten gewesen. Nur: Das Flossentier lebte noch. Und genau daran entzündete sich dann eine hitzige Debatte. Der Angler behauptete, er habe den Köderfisch vorher ein paar Mal mit dem Kopf gegen einen Stein gehauen und sei davon ausgegangen, dass er tot sei. Doch dieses Töten, so wurde ihm mitgeteilt, müsse fachgerecht beispielsweise durch einen Kiemenschnitt erfolgen. Die heftigen Diskussionen zogen sich einige Zeit hin. Dann wurde es teuer. Die dritte ausgelegte Gerte und der nicht getötete Köderfisch kosteten 900 Euro. Im Herbst wird sich der Richter erneut um ein im Wasser lebendes Tier kümmern müssen. Dann geht es um einen ausgewachsenen Biber, der durch die Kugel aus dem Gewehr eines Waidmanns sein Leben aushauchte.

 
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