Schwandorf
26.04.2020 - 15:25 Uhr

Kurzarbeit: Anträge mit vermeidbaren Fehlern

Viele Unternehmen nutzen in diesen Krisenzeiten das Werkzeug der Kurzarbeit. Allerdings passieren bei der Antragsstellung vermeidbare Fehler, wie der Chef der Agentur für Arbeit, Markus Nitsch, erläutert.

Mit Kurzarbeit will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmern sofort die Entlassung droht, wenn ihr Betrieb wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät. Bild: Jens Büttner/dpa
Mit Kurzarbeit will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmern sofort die Entlassung droht, wenn ihr Betrieb wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät.

Genaue Zahlen, wie viele Betriebe im Agenturbezirk (Kreise Schwandorf, Cham, Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg) ihr Personal in Kurzarbeit schicken, hat Nitsch noch nicht. Die Abwicklung der Kurzarbeit obliegt dem "operativen Service", der überregional organisiert sei, wie Nitsch im Gespräch mit den Oberpfalz-Medien erläuterte. Die statistische Auswertung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nutze der Service derzeit lieber, um die Anfragen und Anträge zu bearbeiten. Die Schwandorfer Agentur hat 14 Mitarbeiter abgestellt, die den "operativen Service" unterstützen. Denn: In Boom-Zeiten war die entsprechende Abteilung logischerweise ausgedünnt. Jetzt wurde das Personal um mehr als das zehnfache aufgestockt.

Deutschlandweit ist etwa jeder dritte Betrieb in Kurzarbeit. Mit ähnlichen Zahlen rechnet Nitsch auch für die Region. Neben Hotels und Gaststätten sind es auch die Automobil-Zulieferer, die besonders gebeutelt sind. "Es gibt aber kaum Branchen, die nicht betroffen sind", sagte Nitsch. Er rechnet damit, dass es die statistische Auswertung im Mai geben werde. Die nächste Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen ist am 30. April geplant. Diese würden "explosionsartig" ansteigen, sagte Nitsch. Genaue Zahlen gibt es nächsten Donnerstag. Da nimmt es auch Nitsch mit der bundesweit geltenden Sperrfrist sehr genau.

Die Service-Mitarbeiter der Agentur seien weiterhin sehr eingespannt. Auch die Beratungsteams für Kurzarbeit. "Jetzt geht es allerdings immer öfter um Detailfragen", sagte der Agenturchef. Für viele Unternehmen ist das Thema "Kurzarbeit" neu. Wohl auch deshalb werden fehlerhafte Anträge eingereicht, deren Bearbeitung dann länger dauert als nötig. Auf folgende Fehler beim Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) weisen Nitsch und sein Pressesprecher Andre Stephan-Park hin:

  • Es wird nur ein Teil des Antrags eingereicht. Der Antrag besteht aus den beiden Vordrucken "Kug 107" (Kurzantrag auf Kug) und "Kug 108" („Kug-Abrechnungsliste“).
  • Es wird Kug für gekündigte Arbeitnehmer abgerechnet. Sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, entfällt aber für diesen Arbeitnehmer der Kug-Anspruch.
  • Bei der Kug-Berechnung werden auch sozialversicherungsfreie Entgeltbestandteile sowie Einmalzahlungen mit herangezogen. Grundlage für die Kug-Berechnung ist aber das laufende, sozialversicherungspflichtige Entgelt.
  • Es wird Kug für Auszubildende und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer beantragt. Auszubildende haben aber auch während einer Kurzarbeit einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung für die Dauer von sechs Wochen. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobs) haben keinen Anspruch auf Kug.
  • Tatsächlich gezahltes Arbeitsentgelt wie Feiertagsvergütung wird nicht als Ist-Entgelt aufgeführt. Auch bei Vollausfall ("Kurzarbeit 0") fällt aber Feiertagsvergütung an, die als erzieltes Entgelt bei der Berechnung zu berücksichtigen ist.

Diese Hinweise sollten Arbeitgeber bei der Antragstellung beachten, um eine reibungslose Abwicklung ihres Antrags zu ermöglichen. Bei Fragen steht der telefonische Arbeitgeberservice unter 0800 4555520 zur Verfügung.

Deutschland und die Welt14.04.2020
Der Chef der Agentur für Arbeit, Markus Nitsch, rechnet mit "explosionsartig steigenden" Arbeitslosenzahlen. Bild: exb
Der Chef der Agentur für Arbeit, Markus Nitsch, rechnet mit "explosionsartig steigenden" Arbeitslosenzahlen.
 
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