Es gibt eine Aufgabenverteilung zwischen der Caritas und dem Landkreis, wer wo Flüchtlinge berät. Die Caritas kümmert sich um Menschen, die in Burglengenfeld, Fensterbach, Maxhütte-Haidhof, Schmidgaden, Steinberg am See, Stulln, Teublitz und Wackersdorf leben; alle anderen werden von der Flüchtlings- und Integrationsberatung des Landratsamtes Schwandorf betreut. Damit die Caritas ihrer Arbeit nachgehen kann, schießt der Landkreis Gelder zu. Das sind für 2019 und 2020 jeweils maximal 9000 Euro als sogenannte Komplementärförderung für eine halbe Vollzeitkraft.
Integration und Frauenhilfe
Der Ausschuss beschloss überdies, die hauptamtliche Koordinierungsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl und Integrationslotsen fortzuführen. Diese Stelle gibt es seit drei Jahren, angesiedelt ist sie bei der Lernenden Region/Freiwilligenagentur. 80 Prozent der 40 000 Euro an jährlichen Kosten zahlt der Staat. Einen besonderen Augenmerk hat die Stelle auf die Unterstützung der Helferkreise im Landkreis Schwandorf gelegt. Derzeit sind sieben Helferkreise vor Ort aktiv, und zwar in Schwandorf, im Städtedreieck, in Bodenwöhr, Bruck, Nabburg und Neunburg vorm Wald. Insgesamt 157 Helfer hat die Freiwilligenagentur in diesen Gruppen gezählt; ein Drittel davon ist in Schwandorf tätig.
Geld gibt es auch für die Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen aus Regensburg, dessen Thema die häusliche Gewalt ist. Er erweitert sein Beratungsangebot räumlich und dehnt es auf die Bereiche der Polizeiinspektion Burglengenfeld und Nittenau aus. Drei Wochenstunden sind dafür angesetzt, der auf den Landkreis Schwandorf entfallende Anteil beträgt knapp 2000 Euro für das Jahr 2019.
Der Zuschuss für die ambulanten Pflegedienste von 140 000 Euro Investitionskostenförderung wird zwar das nächste Jahr noch einmal ausbezahlt, aber es besteht die Möglichkeit, dass sich der Landkreis aus der Förderung zurückzieht, da nach dem Pflegebedarfsplan für den Landkreis Schwandorf eine bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten Pflegediensten vorliegt.
Gezahlt soll aber zumindest solange werden, bis es eine Evaluation des Pflegebedarfsplans und ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept gibt.













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