Mit 62 Fällen am Dienstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 6.198. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Dienstag bei 293,5 lag, liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bei 277,3. Der Landkreis Schwandorf liegt damit innerhalb der Oberpfalz wieder unter dem Landkreis Cham, wenn auch nur ganz knapp. Der Landkreis Cham hat heute eine Inzidenz von 278,9. "Eine Trendwende sehen wir noch nicht, da wir heute bereits wieder sehr viele Fälle haben", teilte der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl, am Mittwoch mit.
In folgenden Einrichtungen konnte das Ausbruchsgeschehen am Mittwoch offiziell für beendet erklärt werden: Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf, Naabwerkstätten Schwandorf und Ambulanter Pflegedienst Feierfeil Oberviechtach. Eine Reihentestung in der Altenpflegeeinrichtung Am Sand in Wernberg-Köblitz ergab keine weiteren Fälle. In der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald, in der ein positiver Bewohner bereits verlegt ist und 15 Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen, fand am Mittwoch eine Reihentestung statt. In der Gemeinschaftsunterkunft Koppellohe ist die Endtestung für den 31. März geplant.
"Dass sich eine Person trotz zweimaliger Impfung mit dem Coronavirus infizieren kann, wurde auch in überregional schon berichtet", so Prechtl. "Beispielsweise sagen Biontech und Pfizer über ihren eigenen Impfstoff, dass er eine Wirkung von 95 Prozent entfaltet. Aber auch wenn eine zweimalige Impfung keinen hundertprozentigen Schutz garantieren kann, verläuft die Erkrankung bereits geimpfter Personen in aller Regel mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch. Das gilt übrigens auch bereits nach der ersten Impfung". Bislang liegen dem Schwandorfer Gesundheitsamt laut Mitteilung Prechtls aus den Monaten Februar und März insgesamt 14 Meldungen positiver Fälle von Personen vor, bei denen die Impfserie abgeschlossen ist und die zweite Impfung mindestens vier Wochen zurückliegt. Unter den 14 Fällen befinden sich sowohl Fälle der britischen Mutation als auch herkömmliche Infektionen, bei denen der Nachweis auf B.1.1.7 nicht erbracht wurde.
Wie das Landratsamt am Dienstag mitteilte, haben 76 geeignete Helfer an einer ärztlichen Schulung zur korrekten Durchführung von Schnelltests teilgenommen. "Das hat heute zu vielen weiteren Interessensbekundungen und Telefonaten geführt", berichtet Prechtl. "Wir weisen deshalb darauf hin, dass das Landratsamt diese Schulungen nicht durchführen kann. Betriebe, die daran Interesse haben, mögen sich an ihren Betriebsarzt, die Hausärzte, die Johanniter oder das Bayerische Rote Kreuz wenden."
Die Impfung der Grundschullehrkräfte schreitet planmäßig voran. Am Mittwoch wurde an der Doktor-Eisenbarth-Grundschule in Oberviechtach geimpft.
Noch ein Fragezeichen stand am Montag hinter den Folgen des verlängerten Lockdowns bis 18. April für Friseure, Baumärkte und Blumenläden im Landkreis. Das musste auch am Mittwoch offen bleiben. Eine verbindliche Auskunft kann es erst mit der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums geben, die alte ist noch bis Sonntag, 28. März, in Kraft. "Es gibt die neue Verordnung noch nicht", stellt Prechtl auf Anfrage von Oberpfalzmedien fest. Sobald sie vorliege, werde sie der Landkreis entsprechend umsetzen.

















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