Im Landkreis Schwandorf sind in den vergangenen sieben Tagen 256 neue Corona-Infektionen registriert worden. In 29 der 33 Gemeinden innerhalb des Kreisgebietes hat es neue Fälle gegeben. Lediglich zwei Kommunen haben seit zwei Wochen eine "weiße Weste".
Am Mittwoch gab das Landratsamt Schwandorf erneut einen Überblick über das Infektionsgeschehen im Landkreis Schwandorf. Wie Pressesprecher Hans Precht mitteilte, seien in den vergangenen sieben Tagen - gemeint ist der Zeitraum von 2. bis 8. Dezember - insgesamt 256 neue Corona-Fälle festgestellt worden.
"In diesem 7-Tages-Zeitraum trat Corona in 29 von 33 Gemeinden auf", so Prechtl. Erstmals seit Herausgabe dieser wöchentlichen Übersicht, sind diesmal mit Dieterskirchen und Gleiritsch zwei Gemeinden verzeichnet, in denen auch in den vergangenen 14 Tagen kein Fall bekanntgeworden sei.
Der Amtssprecher mahnt aber weiterhin zur Vorsicht: "Wie schnell sich die Lage ändern kann, haben wir mehrmals betont." Ein Beispiel nennt er aus dem östlichen Landkreis: "Würde man die Zahl der Infektionen auf die Größe der Gemeinde umrechnen, würde ein Augenmerk auf Stadlern gelenkt werden." In der 515-Einwohner-Gemeinde hatte es in den vergangenen sieben Tagen neun Fälle gegeben.
Fest stehe jedenfalls, so Prechtl, dass das Virus keine Gemeinde- oder Landkreisgrenzen kenne. Das beste Mittel um sich und andere zu schützen sei, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten und physische Kontakte so weit wie möglich auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. "Wir müssen gemeinsam achtsam sein und damit dem Virus die weitere Ausbreitung erschweren", appelliert Hans Prechtl.
Am Dienstag verzeichnete das Gesundheitsamt 30 neue Infektionen, womit die Fallzahl auf 2588 stieg. Die 7-Tage-Inzidenz wird am Mittwoch vom Robert-Koch-Institut mit 108,9 und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit 127,81 angegeben. Dabei gehen beide von exakt der gleichen Zahl an Infektionen aus. Die Unterschiede ergeben sich laut Prechtl aus der tageszeitlichen Abgrenzung, die vom RKI um 0 Uhr (Mitternacht) und vom LGL um 8 Uhr morgens getroffen wird.
Die Ergebnisse aus den Reihentestungen in verschiedenen Heimen stehen noch aus. In Quarantäne befindet sich seit Mittwoch eine Gruppe des Kindergartens St. Marien in Oberviechtach.
Ab Mittwoch bis zum Ablauf des 5. Januar 2021 gilt in Bayern die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das Landratsamt hat diese Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie die amtliche Begründung dazu unter "Downloads" in seine Corona-Homepage eingestellt. Von den Änderungen sind unter anderem Gottesdienste, Versammlungen nach Versammlungsrecht, Besuchs- und Schutzregelungen in den Heimen, die Sportausübung, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die Schulen ab der achten Jahrgangsstufe und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen betroffen. Weitere Einschränkungen treten in Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 oder gar 300 überschreitet.











Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.