"Unsere Einschätzung von Freitagnachmittag, dass es bis zum Ende der Tagesschicht um 22 Uhr mehr als 50 Fälle sein werden, hat sich bestätigt", schreibt der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl, am Sonntag. Genau 73 neue Infektionen seien am Freitag identifiziert worden. Mit 18 weiteren Fällen am Samstag steige die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis auf 4553. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Robert-Koch-Institut (RKI) geben die Sieben-Tage-Inzidenz übereinstimmend mit 92,6 an.
Wie das Landratsamt weiter mitteilt, ist im Krankenhaus in Burglengenfeld eine 66-jährige Heimbewohnerin aus dem südlichen Landkreis verstorben. Die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen erhöht sich damit auf 110. In der Seniorenresidenz Naabtalpark in Burglengenfeld fand laut Prechtl außerdem am Sonntag eine Reihentestung statt. Die Reihentestung in einem weiteren Betrieb habe bei 223 getesteten Mitarbeitern drei positive Fälle ergeben.
Im Gesundheitsamt steigt die Arbeitsbelastung laut Prechtl nochmals an, da durch zahlreiche Mutationsfälle, deren Befunde zwangsläufig immer erst einige Tage später als die Positivmeldungen eingehen, viele Fälle doppelt bearbeitet werden müssten. Das gelte sowohl für Infektionsfälle als auch für Kontaktpersonen.
Ab Montag entfällt die bayernweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Stattdessen gilt eine um eine Stunde verkürzte Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr – aber nur für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz auch nur an einem Tag innerhalb der letzten sieben Tage den Wert von 100 überschritten hat. Darunter fällt auch der Landkreis Schwandorf. "Die nächtliche Ausgangssperre gilt damit fort, allerdings erst ab 22 Uhr, also eine Stunde später als bisher", betont Prechtl.
Eine Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung hat laut Mitteilung deutliche Auswirkungen auf die Arbeitgeber von tschechischen Grenzgängern: "Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne beim Grenzübertritt gelten nur mehr für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist, wobei diese Tatsache durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen ist". teilt das Landratsamt mit.
Diese Bescheinigung ist ab dem 17. Februar bei jeder Einreise mitzuführen. Die weiteren Voraussetzungen für die Einreise, nämlich die Anmeldepflicht und die Testnachweispflicht, bleiben bestehen. Wie Prechtl mitteilt, werde die neue Bescheinigung zeitnah auf der Landkreis-Homepage zum Download stehen. Diese könne dann sogleich ausgefüllt und dem Landratsamt unter der Mailadresse grenzpendler[at]landkreis-schwandorf[dot]de zugeleitet werden.















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