Am Donnerstagabend kam es zu einer Aktion in einem Schwandorfer Ortsteil, die bei den Wirtsleuten auf ziemliche Ablehnung stieß. Die Schwandorfer Polizei setzte dabei in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem Ordnungsamt der Großen Kreisstadt zu einer Gaststättenkontrolle an. Dabei wurden erhebliche Hygienemängel sowie Verstöße nach dem Gaststätten- und Jugendschutzrecht festgestellt.
So fand sich in der Gaststätte ein Getränkeautomat aufgestellt, in dem alkoholische Getränke zum Verkauf angeboten wurden. Dieser Getränkeautomat hätte über eine technische Einrichtung verfügen müssen, dass Minderjährige keinen Alkohol daraus entnehmen können. Das war nicht der Fall.
Unhygienisch in der Küche
Weiterhin stellten die eingesetzten Kräfte in der Küche unter anderem Mäuse, Mäusekot und Schädlingsbefall fest. Trotzdem wurde die Gaststätte betrieben und den zum Zeitpunkt der Kontrolle anwesenden Personen Getränke ausgeschenkt. Für die Beamten war klar: Das Resultat könne nur eine sofortige Betriebsuntersagung sowie die Ahndung von Verstößen nach dem Gaststätten-, Jugendschutz- und Lebensmittelrecht sein. Die Wirtsleute „hatten wenig Verständnis für die Kontrolle“, heißt es in einem Bericht der Polizei. Am Freitag waren Kontrolleure des Amts vor Ort und befragten die beiden Verantwortlichen für die Gaststätte. Möglichen Gästen, die gegen Mittag einkehren wollten, wurde von den Betreibern erklärt, die Gaststätte sei geschlossen, da umgebaut werde.
Laut Manuel Lischka, dem Pressesprecher des Landratsamts, sei für die Kontrolle der hygienischen Zustände das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung seiner Behörde zuständig. Für eine mögliche Genehmigung einer Wiedereröffnung zeichne das Schwandorfer Rathaus verantwortlich. Bis dahin müsse sich aber einiges ändern, so Lischka. Natürlich werde es dann erneute Kontrollen geben, bevor wieder Gäste in dem Ortsteil-Wirtshaus empfangen werden können.













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