Auf Einladung der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz trafen sich im Landratsamt Bürgermeister, Vertreter von Behörden und Fachverbänden zur Infoveranstaltung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Nummer 6937-371. Hinter dieser Zahl hinter verbirgt sich nichts anderes als ein Teil der Naab. Konkret geht es um den Flussabschnitt von der Mündung der Schwarzach bei Schwarzenfeld bis Mariaort.
Flachland-Mähwiesen
Unter dem Namen "Natura 2000" sind FFH- und Vogelschutzgebiete zusammengefasst. Erstellt werden soll ein Managementplan, um diese artenreichen Lebensräume zu erhalten. Gemeint sind Altwässer und Altarme, feuchte Hochstaudenflure, magere Flachland-Mähwiesen oder Auenwälder. Flussabschnitte sollen unverbaut, das Gewässer durchgängig sein. Eine Karte zeigt, dass die Naab und ein schmaler Uferstreifen FFH-Gebiet sind. Nördlich von Fronberg geht es deutlich darüber hinaus.
Dort ist die Els, ein stets feuchtes Stück Land. Geschützt sind aber auch das Charlottenhofer Weihergebiet und der Münchshofer Berg. Walter Ostheim betrachtet die Karte mit dem rot schraffierten Schutzgebieten und schüttelt den Kopf. "Und genau da drauf wird die Stromleitung gebaut." Für den Sprecher der Bürgeraktion "Naabtal" ein Ding der Unmöglichkeit. Er will die Erdverkabelung oder eine andere Trasse, die eben nicht auf dem FFH-Gebiet verläuft. Andere schauen interessiert auf die Karte und warten auf weitere Informationen.
Geschützte Keiljungfer
Diese gibt nach einer kurzen Einleitung von stellvertretendem Landrat Arnold Kimmerl, der die Naab "als verbindendes Glied" durch die ganze Oberpfalz bezeichnet, Tobias Maul von der Höheren Naturschutzbehörde. Neben sechs Fischarten, wie etwa den Bitterling, sind auch Bachmuschel, Gelbbauchunke, Großes Mausohr, Grüne Keiljungfer (eine Libellenart) und der Biber geschützt. Letzterer zum Leidwesen vieler Fischer und Teichwirte.
Extensive Nutzung
Maul verdeutlicht die Aufgaben eines Managementplanes am Beispiel der mageren Flachland-Mähwiesen, bunt-blühende Grünflächen. Diese werden extensiv genutzt und bekommen nur eine Erhaltungsdüngung. Es gehe eben nicht darum, die Natur sich völlig selbst zu überlassen, vielmehr soll die traditionelle Nutzung aufrecht erhalten werden. Eine intensive sei wegen des Verschlechterungsverbotes nicht drin. Arnold Kimmerl drückt es plakativer aus, Eine Umwandlung einer Mähwiese in ein Maisfeld verstößt gegen dieses Verbot. Maul stellt allerdings klar: "Der Managementplan ist keineswegs mit einer Naturschutzgebietsausweisung gleichzusetzen."
Es seien im Grunde Handlungsanleitungen für Behörden.Mit der Erstellung beauftragt ist die Ökon GmbH aus Kallmünz. Ute Röder erklärt das Vorgehen. Am Anfang stehe eine genaue Kartierung. Besagte Mähwiese müsse mindestens 20 Arten aufweisen, um als solche zu gelten. Über die Bewertung und Kartierung des Waldes spricht Martin Bergmann vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Amberg. Christian Harrandt von der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberpfalz klärt über die Kartierung und Bewertung von Fischarten auf. Ist der Artenreichtum festgestellt, gilt es mit Hilfe des Managementplanes diesen zu erhalten. Der Entwurf wird öffentlich vorgestellt und auch diskutiert. Frühestens 2020 dürfte es soweit sein. www.natura2000.bayern.de und www.lfu.bayern.de
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.