Von 144 neuen Corona-Fällen hatte das Schwandorfer Landratsamt am Mittwochnachmittag berichtet. Bis zum Dienstende am Gesundheitsamt sind daraus noch 153 geworden. Daraus resultierte eine deutliche Steigerung der Sieben-Tage-Inzidenz. Lag sie am Mittwoch laut RKI noch bei 378,5, so kletterte sie am Donnerstag auf 422,3. Insgesamt sind nun 16 956 Corona-Infektionen aus dem Landkreis Schwandorf verzeichnet.
Im den sieben Tagen vom 12. bis 18. Januar wurden in den beiden Impfzentren des Landkreises 1600 Impfungen verabreicht. Diese gliedern sich auf in 170 Erst-, 240 Zweit- und 1190 Boosterimpfungen. Die Hausärzte im Landkreis Schwandorf haben in den sechs Tagen vom 12. bis 17. Januar 3552 Mal geimpft, und zwar 261 Erst-, 687 Zweit- und 2 604 Boosterimpfungen. Feststellen lässt sich auch im Landkreis, was bayernweit keine Neuigkeit mehr ist: Es werden wesentlich mehr Drittimpfungen gespritzt als Erst- und Zweitimpfungen zusammen.
Zahlreiche weitere Impftermine sind an den Impfzentren in Nabburg und Schwandorf verfügbar: am Samstag, 22. Januar, an beiden Standorten jeweils von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr; am Sonntag, 23. Januar, in Nabburg von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr. Wie das Globus-Warenhaus selbst, so ist auch die Außenstelle im Globus am Sonntag geschlossen.
Vor drei Tagen wurde für iPhones das Update auf die Version 2.16.1 mit neuen Funktionen herausgegeben. Unter anderem werden in der Zertifikatsübersicht mehrere Impfzertifikate in einer kombinierten Anzeige dargestellt. Allerdings sollten die Entwickler der App die aktuelle Software nochmal nachbessern, meint man am Landratsamt. Denn demjenigen, der nach drei Impfungen als geboostert gilt, wird aktuell der Status-Nachweis „2G“ angezeigt. Richtig wäre „2G+“. Nachgewiesen werden kann das zwar auch in der aktuellen Version, aber – wie bisher auch – erst nach dem Aufklappen der einzelnen Impfzertifikate („1 von 2“, „2 von 2“ und „3 von 3“).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom Mittwoch die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene („2G“) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben. Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel. Der Staatsregierung bleibt es laut Landratsamt aber unbenommen, unter Beachtung der näheren Hinweise des Gerichts und deren Einarbeitung in den Verordnungstext die „2G-Regel“ wiedereinzuführen.
Ursprünglich war der Impfstoff von Johnson&Johnson für all jene interessant, die nur eine Impfung verabreicht bekommen wollten, da man bei diesem Wirkstoff bereits nach einer Injektion als geimpft galt. Zwischenzeitlich hat sich die wissenschaftliche Meinung hierzu geändert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist aufgrund einer im Vergleich hohen Anzahl von Impfdurchbrüchen mit schweren Verläufen darauf hin, dass die Schutzwirkung gegen das Coronavirus nach lediglich einer Impfung mit dem Wirkstoff Johnson&Johnson rasch nachlässt. Deshalb wird eine Optimierungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Erstimpfung dringend empfohlen. Da auch dann kein langanhaltender Schutz gegen die Omikron-Variante gegeben ist, wird eine Drittimpfung nach drei Monaten von Experten der Stiko unbedingt geraten. Anders als einige andere Bundesländer folgt die Bayerische Staatsregierung dieser Empfehlung bereits. In Bayern gilt die Zweitimpfung auf Johnson&Johnson nicht als Auffrischungsimpfung. Das Paul-Ehrlich-Institut rät der Politik inzwischen sogar, Personen mit nur einer Impfung nicht mehr als „vollständig geimpft“ zu betrachten.
Im europapolitischen Diskurs wird derzeit beraten, ob aufgrund des raschen Rückgangs der Schutzwirkung die Gültigkeit des europäisches Impfzertifikats für Ungeboosterte auf neun Monate begrenzt wird. Bislang waren dies zwölf Monate. Sollte diese Überlegung in die Tat umgesetzt werden, könnte so manche Urlaubsplanung oder beruflich bedingte Auslandsaufenthalt gefährdet sein. "Deshalb ist eine rasche Drittimpfung unbedingt zu empfehlen", heißt es in einer Mitteilung aus dem Schwandorfer Landratsamt. Zudem gilt der Genesenen-Status ab sofort nur noch drei Monate, statt wie bisher sechs Monate. Von einer Infektion genesene Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich folglich nach Ablauf der Frist auch im Berufsleben wieder täglich testen, da dort die 3G-Regel gilt. Mit nur einer einzigen Injektion gilt man nach überstandener Infektion als geimpft und erhält den Status 2G.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.