Schwandorf
24.10.2019 - 17:08 Uhr

Unter Medikamenten wie eine tickende Zeitbombe

Ein 36-Jähriger neigt zu schweren Gewalttaten. Zu einem Vorfall kommt es auch in einer Justizvollzugsanstalt. Muss der Langzeithäftling nun dauerhaft in die Psychiatrie?

Das Gericht hat über eine Einweisung in die Psychiatrie zu entscheiden. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht hat über eine Einweisung in die Psychiatrie zu entscheiden.

Er kennt trotz seiner jungen Jahre nur die Gefängnisse richtig gut. In den Justizvollzugsanstalten Amberg, Würzburg und Kaisheim war er schon, jetzt sitzt der 36-Jährige aus dem östlichen Kreis Schwandorf in der JVA Straubing. Ihm droht ein weiterer langer Aufenthalt hinter Gittern.

2014 mit etlichen Vorstrafen in den Gerichtssaal geführt, hatte ihn die Erste Strafkammer in Amberg zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil der Mann in seiner Heimatgemeinde gewalttätig und in brutalster Art gegen andere vorgegangen war. Nicht lange darauf kam es in der JVA Würzburg zu einem weiteren spektakulären Ereignis: Zusammen mit einem Zellengenossen griff der damals 33-Jährige in fast schon abartiger Weise einen Mithäftling an und verletzte ihn schwer. Ein Würzburger Schöffengericht schickte ihn deswegen dann für weitere zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Nun tagt erneut die Erste Strafkammer beim Amberger Landgericht. Wieder unter dem Vorsitz von Richterin Roswitha Stöber. Diesmal geht es um eine explosionsartig erfolgte Entgleisung des 36-Jährigen im Amberger Klinikum St. Marien. Dorthin war er nach einem mutmaßlichen Selbsttötungsversuch im Gefängnis gebracht worden. Er hatte eine größere Menge an Medikamenten geschluckt, die der Mann in einem besonders gesicherten Haftraum bei sich führte.

Wegen seiner Gefährlichkeit bewachten ihn zwei JVA-Beamte. Sie wurden am 8. Juli 2018 zur Mittagszeit unvermittelt im nach außen vergitterten Krankenzimmer angegriffen. Erst geschah es mit einem heraus gerissenen Teil des Bettes, dann mit einem abgebrochenen Tischbein. Die Uniformierten zogen sich zurück, holten Verstärkung und drangen erneut in den zu diesem Zeitpunkt total verwüsteten Raum des Häftlings vor.

Als man ihn mit vereinten Kräften und unter Einsatz von Pfefferspray überwältigt hatte, hielt der 36-Jährige ein unter seinem Bauch verborgenes Messer in den Händen. Es stammte aus dem Rucksack von einem der Aufseher. Schwierig zu sagen, warum er es dabei hatte. Vor Gericht schwieg der Staatsbedienstete zu dieser Frage. Ein Verfahren gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft später ein.

Dem Angeklagten droht nun eine weitere lange Haftstrafe. Womöglich sogar die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Er selbst hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Als Gründe nannte der 36-Jährige die Isolation in einem besonders gesicherten Haftraum und den Einfluss von Medikamenten. Das Verfahren wird fortgesetzt.

 
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