Schwandorf
27.11.2018 - 14:45 Uhr

Mehr angemessene Unterkünfte

Die Verwaltung verändert Richtlinien für die Erstattung von Mieten und Heizkosten. Das zieht einige Erleichterungen nach sich, auch für die Betroffenen.

Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf kann Miet- und Heizkostenzuschüsse für Bedürftige besser zueinander in Beziehung setzen, da jetzt neue Richtlinien gelten. Über sie hat der Kreisausschuss entschieden. Bild: Hartl
Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf kann Miet- und Heizkostenzuschüsse für Bedürftige besser zueinander in Beziehung setzen, da jetzt neue Richtlinien gelten. Über sie hat der Kreisausschuss entschieden.

Grundsicherung für Arbeitssuchende: Das bedeutet, dass das Jobcenter im Auftrag von Landkreis und Arbeitsagentur Zuschüsse für Miete und Heizung gibt. Die entsprechenden Richtlinien wurden nun überarbeitet. Das zieht einige Erleichterungen nach sich, auch für die Betroffenen.

Der Kreisausschuss hat diese Woche einstimmig die Neufassung dieser Richtlinien verabschiedet. Sie gelten für das Jobcenter und werden in der Sozialhilfe entsprechend angewendet. Wichtigste inhaltliche Änderung ist die Einführung einer sogenannten Gesamt-Angemessenheitsgrenze. Das bedeutet, dass nun nicht mehr Heizung und Unterkunft separat beurteilt, sondern die Obergrenzen addiert werden. Höhere Aufwendungen für die Miete können so durch geringere Aufwendungen für die Heizung ausgeglichen werden.Umgekehrt gilt dies genauso.

Denn in der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Bewohner älterer Unterkünfte zwar unter den Grenzen für die Bruttokaltmiete bleiben, dafür aber wegen des schlechten energetischen Zustands des Hauses höhere Heizkosten anfallen. Andererseits führen Sanierungen oft zu einem Anstieg der Miete - aber dafür sinken die Heizkosten. "Mit der neuen Angemessenheitsgrenze stehen mehr angemessene Unterkünfte zur Verfügung", hieß es erklärend.

 
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