Schwandorf
03.08.2018 - 15:33 Uhr

Ein Menschenraub war es nicht

Finale für eine kriminelle Reise von Bodenwöhr nach Neunburg: Eher unerwartet endet sie für keinen der vier Angeklagten im Gefängnis. Denn ein "erpresserischer Menschenraub", so befindet das Amberger Landgericht, sei die Tour nicht gewesen.

Symbolbild Prozess Volker Hartmann/dpa
Symbolbild Prozess

Zumindest den beiden Hauptverdächtigen in dem dreitägigen Prozess drohten lange Freiheitsentzüge. Doch nun sind sie, nach halbjähriger Untersuchungshaft, auf freien Fuß gesetzt worden. Einer von ihnen, 22 Jahre alt, bekam zwei Jahre mit Bewährung. Der andere, 21-jährig, verließ den Sitzungssaal mit 15 Monaten Gefängnis, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Nein, befand die Erste Strafkammer unter Vorsitz von Roswitha Stöber, es sei kein erpresserischer Menschenraub gewesen, der sich da heuer in einer Januar-Nacht abspielte. Die beiden Männer hatten erfahren, dass sich einer ihrer Kumpels rein zufällig in einer Bodenwöhrer Wohnung aufhielt. Sie ließen sich von einer befreundeten Frau (26) hinfahren, nahmen noch einen Begleiter mit und bedeuteten dem späteren Opfer, auf der Stelle mitzukommen. Der Grund: Sie wollten ausstehende Schulden in Höhe von rund 2800 Euro beitreiben.

Die Autofahrt endete 15 Kilometer weiter in einem Wochenendhaus am Stadtrand von Neunburg vorm Wald. Von dem, was dort geschah, gab es verschiedene Versionen. Fest aber stand: Der 21-Jährige wurde mit Schnürsenkeln gefesselt und sollte Geld herausrücken. Er hatte nur 20 Euro, berichtete aber plötzlich von einem 64 000-Euro-Gewinn. Seinen Gläubigern sicherte er die Hälfte davon zu und löste damit Erstaunen aus.

Die beiden Haupttäter ("Wir haben zwischendurch auch Wein getrunken") glaubten das nicht. Also fuhr man zur Wohnung des 21-Jährigen im Raum Roding und wollte per PC dessen Konto einsehen. An seinem Elternhaus aber gelang dem jungen Mann die Flucht aus dem Pkw. Ein paar Meter weiter erhielt er Schläge und einen Tritt. Dann war das Spektakel beendet. Die Täter hauten ab. Nicht lange danach wurden sie festgenommen.

Die Richter erkannten in dem gesamten Vorfall eine Freiheitsberaubung, eine versuchte räuberische Erpressung und einen Nötigungsversuch. Allerdings in einem sogenannten minderschweren Fall. Der Begleiter der beiden Haupttäter wurde freigesprochen, weil er sich nicht aktiv beteiligt hatte. Allerdings muss der 22-Jährige 450 Euro zahlen, weil man im Rahmen der Ermittlungen eine kleinere Menge Drogen bei ihn fand.

Mit einer Geldstrafe kam die 26-jährige Fahrerin des Wagens davon. Ihre Ahndung: 1250 Euro wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung. Die Urteile deckten sich nahezu mit den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft.

 
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