Der Mann kann gehen. In ein neues Leben ohne seine Frau. Die von ihm im Zustand der Schuldunfähigkeit verübte Gewalttat führt weder in die Psychiatrie noch irgendwie sonst hinter Gitter. Das ist das Ende einer Ehe und zugleich Finale des Prozesses um einen Messerstich. Bei einem Sicherungsverfahren ist das Augenmerk auf einen sogenannten Maßregelvollzug gerichtet. Bedeutet: Einweisung in die Forensik oder zur Therapie. Beides ordnete die Erste Strafkammer des Amberger Landgerichts allerdings nicht an, als ein 63 Jahre alter Handwerker aus dem südlichen Landkreis Schwandorf vor ihr saß.
Der Mann hatte am Nachmittag des 23. November 2017 seine sieben Jahre jüngere Ehefrau im Verlauf eines heftigen Streits mit einem Küchenmesser in den Unterbauch gestochen. Das Opfer musste wegen erlittener Darmverletzungen notoperiert werden. Vor Gericht sagte die 56-Jährige nun: "An einer Strafverfolgung habe ich kein Interesse." Gewiss war: Der Täter leidet an einer psychischen Erkrankung, und er hat auch ein erhebliches Alkoholproblem. Als er mit dem in der Küche zur Brotzeit bereit liegenden Messer zustach, waren zwei Promille ausschlaggebend für die Tat. "Es ist zu befürchten, dass weitere massive Gewalttätigkeiten von ihm ausgehen", sagte Staatsanwalt Tobias Kinzler zu Beginn des Verfahrens. Die zentrale Frage für die fünf Richter lautete nun: War der Mann wirklich eine fortdauernde Gefahr für die Allgemeinheit? Eine psychiatrische Sachverständige verneinte das. Allenfalls gegenüber seiner Frau könne der 63-Jährige noch zu Gewaltakten neigen, vermutete sie. Doch von ihr lebt er zwischenzeitlich getrennt. Räumlich weit vom einst gemeinsam bewohnten Haus im Raum Burglengenfeld entfernt. Während der Verhandlung hatte der Beschuldigte seine Messerattacke zutiefst bereut und geäußert: "Ich habe mich in psychiatrische Behandlung begeben und ich werde aus eigenem Verlangen heraus eine Alkoholtherapie machen." Das klang sehr glaubhaft. Zumal sein Verteidiger Jörg Jendricke (Amberg) unterstrich, er werde dies sorgsam überwachen. Hinzu kam, dass der Handwerker seine Frau nie zuvor angegriffen hatte. Wohl aber, so ergab sich, musste er offenbar wiederholt im Verlauf von Streitigkeiten körperliche Züchtigungen hinnehmen. Die Ehe war nach 35 Jahren zerrüttet, man misstraute sich.
Die Strafkammer sah von einer Einweisung in die Psychiatrie ab. Sie verhängte zwar eine von Amts wegen angeordnete Alkoholtherapie, setzte diese Maßnahme allerdings zur Bewährung aus. Denn die Bewältigung seines Problems, so hieß es im Urteil, wolle der 63-Jährige jetzt von sich aus in Angriff nehmen. Die Strafkammer gab dem Mann zahlreiche Weisungen und stellte den 63-Jährigen unter Führungsaufsicht. Mit ihrer Entscheidung entsprachen die Richter weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers. "Eine Gefahr für die Allgemeinheit ist er nicht", ließ die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber anklingen und zeigte sich überzeugt, "dass diese Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde."



















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