Der Beschuldigte will haben, dass seine Mama und auch die Oma neben ihm sitzen. Die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber hat das gestattet. Im Regelfall unüblich. Doch da nahm einer Platz, der trotz seiner jähzornigen Gewaltausbrüche den Halt seiner Familie braucht. Mutter und Großmutter schwiegen zum Prozessauftakt vor der Ersten Strafkammer in diesem sogenannten Sicherungsverfahren.
Das Messer geholt
Doch noch bevor sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen konnten, hatte sich ihr 24-jähriger Sohn und Enkel bereits geäußert. Richterin Stöber befragte ihn behutsam und sehr geduldig.
Der junge Mann ist psychisch erkrankt. Die Strafkammer erfuhr von ihm, dass es in der Vergangenheit schon mehrfach Wutausbrüche gab, wenn er sich über irgendetwas ärgerte. Dann kam der 23. Oktober 2017. Gemeinsam saß er morgens mit Mutter und Oma daheim im Wohnzimmer des Burglengenfelder Reihenhauses. Dabei kam die Rede auf eine ehemalige Schulfreundin des Mannes und es fiel eine Bemerkung, die dem psychisch Kranken nicht behagte.
Was dann geschah, ging ansatzlos und explosionsartig vonstatten. "Ich bin aufgestanden und habe aus der Küchenschublade ein Messer geholt", hörten die Richter. Und dann? "Ich hab' auf die Oma eingestochen. Drei Mal". Die heute 79-Jährige hatte keine Chance zur Gegenwehr. Sie, die gerade Kartoffeln für das Mittagessen schälte, wurde von der Klinge am Oberkörper getroffen und musste später im Regensburger Uniklinikum notoperiert werden. Seinem Geständnis, das der 24-Jährige mit schwerer Zunge und langen Pausen formulierte, fügte er eine Erklärung hinzu. Sie lautete: "Ich muss die Wut rauslassen" - eine Rage, die ihn plötzlich überkommt und dann für Gemütsausbrüche sorgt. Auch schon vor dem Messerangriff in der gemeinsamen Wohnung.
Jetzt in Pflegeheim
Für die Strafkammer war wichtig, das Geschehen nach der Tat zu klären. Der 24-Jährige hatte sich zunächst in seinem Zimmer eingeriegelt, wurde von Uniformierten festgenommen und nach ersten Befragungen ins Bezirkskrankenhaus Regensburg gebracht. Nicht erstmals dort, blieb er für ein halbes Jahr und kam dann in ein oberpfälzisches Pflegeheim. Da ist er nun, kann arbeiten und möchte bleiben. Ob das geht, haben jetzt die Richter in ihrem Urteil (Bericht folgt) zu entscheiden. Dabei kommt es auch auf die Meinung von Sachverständigen an.













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