Das Jugendstrafrecht hat seine eigenen Vorgaben. Erzieherische Gedanken besitzen Vorrang, massive Ahndung rückt in den Hintergrund. Doch als es nun vor dem Schwandorfer Amtsgericht darum ging, drei eher längst erwachsen wirkende Jugendliche dafür zu bestrafen, dass sie Briefkästen in Serie mit in Deutschland verbotenen Böllern sprengten, einen Zigarettenautomaten schwer beschädigten und eine Waldhütte regelrecht zerlegten, hatte die ausgleichende Gerechtigkeit das Nachsehen.
Was letztlich herauskam, waren zwei eher kleine Geldstrafen, beim Dritten 100 Arbeitsstunden. Für sage und schreibe 17 Straftaten, deren Geschädigte höchstwahrscheinlich auf ihren Kosten sitzenbleiben. Das, mit Verlaub, versteht niemand. Am allerwenigsten im Kreise derjenigen, die durch Detonationen aufgeschreckt wurden und Trümmer vor ihrer Haustür fanden.
Nein, man muss in einem solchen Fall nicht sofort einsperren. Aber es ist zu einer Strafe zu finden, die bei Tätern wie den Briefkasten-Sprengern nicht zu Freude und Gelassenheit führt. Völlig egal dabei, dass sie noch jung sind.
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