Eine spontane Liebesnacht wird zum Fall für das Amtsgericht Schwandorf: Nach dem Tête-à-Tête landet ein Nacktfoto im Netz. Ohne das Wissen, geschweige denn der Einwilligung der abgebildeten jungen Frau. Der Schock sitzt tief bei der 23-Jährigen. Sie zeigt ihren Liebhaber an.
Warum der 26-jährige Liebhaber aus einem Nachbar-Landkreis das Bild über einen Nachrichtendienst an einen Ex-Freund der jungen Frau geschickt hat, wurde auch am Dienstag vor Strafrichter Ewald Ebensperger nicht klar. Der Amtsgerichtsdirektor hörte vom Angeklagten, er habe dem Ex-Freund klarmachen wollen, dass die 23-Jährige "nicht gut für ihn" sei. "Das klingt unlogisch", fand auch der Richter. Immerhin: Der junge Mann gestand ohne Umschweife. Die jungen Leute kannten sich wohl vom Sehen aus der Disco, knüpften über soziale Netzwerke engeren Kontakt. Auch den Ex-Freund kennt der Angeklagte "vom Weggehen".
An einem Tag Ende September 2018 holte er die junge Frau aus dem Landkreis an der Arbeitsstelle ab, es ging zu ihr nach Hause. "Es war schnell klar, auf was das rausläuft", sagte der junge Mann. Aus dem Kontakt war mehr geworden. Nach dem Sex habe er die Partnerin fotografiert, zwei Tage später dann das Foto an den Ex-Freund geschickt. Der war es dann auch, der die 23-Jährige auf das Bild aufmerksam machte. "Sie war total schockiert und total aufgelöst", berichtete der Student als Zeuge. Die junge Frau ging zur Polizei.
Der 26-Jährige wurde vernommen, schickte der jungen Frau ein Entschuldigungsschreiben und bot 500 Euro Schmerzensgeld. "Ich hab's nicht angenommen", sagte die Geschädigte vor Gericht. "Ich will von der Sache nichts mehr wissen." Auch vor Gericht schlug sie eine Entschuldigung aus. Das Bild ist gelöscht, das Handy des Angeklagten sichergestellt. Er bekommt es nicht wieder. "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" heißt der Tatbestand, dessen der arbeitslose junge Mann angeklagt war. Niemand muss dulden, dass er unbefugt in seiner Wohnung fotografiert wird. Auch das "Recht am eigenen Bild" der Frau hat der junge Mann verletzt: Ohne Einwilligung des Fotografierten dürfen Bilder nicht verbreitet werden. Eine Regelung, die nichts mit neuen Datenschutzverordnungen zu tun hat, sondern seit über 100 Jahren im Kunsturhebergesetz steht.
"Sie scheinen Probleme mit Beziehungen zu haben", sagte Richter Ebensperger mit Blick auf die beiden Vorstrafen des 26-Jährigen. Nur wenige Tage vor der Tat wurde ihm eine Bewährungsstrafe wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung aufgebrummt, auch hier spielte eine Frau eine Rolle. Die Staatsanwältin forderte nun am Dienstag zusätzlich vier Monate Haft - ohne Bewährung. Verteidiger Stefan Lösche plädierte dafür, seinem frisch verheirateten Mandanten noch eine letzte Chance zu geben.
Vier Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, lautete das Urteil. Weil der arbeitslose junge Mann kein Geld zur Verfügung hat, legte Ebensperger ihm 80 unbezahlte Arbeitsstunden auf. Außerdem stellte er dem jungen Mann einen Bewährungshelfer zur Seite. "Der ist kein Eheberater, aber er kann Ihnen helfen, wieder Arbeit zu finden."













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.