Man kannte sich, wenn auch nicht eng, aber die kleine Gruppe junger Erwachsener war im Juni vor zwei Jahren übereingekommen, die Nacht zum Sonntag mit einer Party am Ufer des Murner Sees ausklingen zu lassen. So ging es von einer Shisha-Bar in Schwandorf mit zwei Autos in Richtung See, wo sich die Frauen und Männer Alkohol trinkend und möglicherweise "Pulver einnehmend" auf den Stufen des Theatrons gemütlich gemacht haben.
Es war wohl ein Uhr nachts, schon dunkel "und keiner war mehr nüchtern", wie der Angeklagte vor Amtsrichterin Silvia Schatz zugab. Der 37-jährige Mann, ein Berufskraftfahrer, musste sich verantworten, weil er angeblich Brüste und Po von zwei jüngeren Begleiterinnen wider deren Willen betatscht, ja sogar in den Intimbereich gegriffen habe. Doch er wies strikt alle Vorwürfe zurück. "Ich habe keine sexuelle Belästigung gemacht," versicherte er ein ums andere Mal.
"Oben ohne" zum Baden
Die beiden Frauen, teils "oben ohne", hätten ihn zum Baden ins Wasser gerufen, "aber ich ging nicht sehr weit rein, denn das Wasser war sehr kalt". Als eine der beiden wieder ans Ufer gekommen sei, habe er sie umarmt, mehr sei nicht gewesen. Im übrigen hätte diese Frau durchaus Interesse an ihm gezeigt, versicherte der Angeklagte. Die andere junge Frau sei wohl die Freundin eines weiteren Cliquen-Mitglieds gewesen.
Zwischen den beiden Männern kam es am Murner See im folgenden noch zu einer Rangelei, die später wohl gerichtsmassig wurde. Weil dabei der Angeklagte ebenfalls betont hatte, vorher niemanden sexuell belästigt zu haben, wurde ihm das vom Staatsanwalt als uneidliche Falschaussage ausgelegt. Das kam bei dem neuerlichen Prozess zunächst erschwerend dazu.
Angefasst - oder doch nicht?
Die erste Zeugin schien sich zu erinnern, dass der Angeklagte sie und ihre Freundin "angefasst" hatte. Allerdings sei sie vorher gar nicht schwimmen gewesen, nur die andere mit ihrem Freund. Auf Nachfragen gab sie allerdings zu, "dass ich in der Dunkelheit gar nicht gesehen haben, wie er meine Freundin betatscht hat". Sie habe nur Geräusche interpretiert. "Bei der Polizei haben Sie aber etwas anderes gesagt," insistierte Richterin Schatz.
Die nächste Zeugin, die angeblich mit ihrem Freund geschwommen sei, behauptete, sie sei in Wirklichkeit mit dem Angeklagten im Wasser gewesen, wo er sie unsittlich berührt habe. Und sie habe gesehen, wie er mit beiden Händen an die Brüste der anderen Frau gegriffen habe. Die Strafrichtern schüttelte den Kopf. "Arge Widersprüche" attestierte sie nach den verwirrenden Aussagen der Frauen. Auch für Staatsanwalt Frank Gaßmann war einiges unklar: "Wieso erinnern Sie sich jetzt auf einmal an Dinge, die Sie bei der Polizei nicht erwähnt haben?"
Noch mehr Durcheinander brachte der Freund einer der angeblich Belästigten. Während sie vorher angegeben hatte, mit dem Angeklagten im Wasser gewesen zu sein, wo er sie berührt habe, sagte der Freund nun, das Ganze habe sich eher am Ufer zugetragen. "Ich habe ihn zweimal verwarnt, dass er aufhören soll, und ihn weggeschubst." So ist vermutlich die Rangelei entstanden. Das auch die andere Frau belästigt worden ein soll, habe er nicht mitbekommen.
Klare Entscheidung
Nicht nur Richterin und Staatsanwalt, auch der Verteidiger Norbert Rötzer (Schwandorf) zeigte sich nach den Einlassungen der Zeugen konsterniert: "So etwas habe ich noch nie erlebt, so viele verschiedene Aussagen." Staatsanwalt Gaßmann machte kurzen Prozess. Er plädierte ohne große Umstände auf Freispruch wegen der zahlreichen Widersprüche in den Aussagen: "Das ist für uns nicht nachvollziehbar, ob und was sich abgespielt hat." Ähnlich argumentierte Richterin Silvia Schatz, die den 37-Jährigen als freien Mann ziehen ließ. "Der Freispruch ist nicht verwunderlich," betonte sie, "denn auch ich bringe gar nicht mehr zusammen, wer da was gesagt hat".
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